Eingetragen heißt noch lange nicht erlaubt... !!!

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Also, ich hab mit dem TÜV-Prüfer geredet. Ich mit dem Händler geredet, der mit sowas - und nur mit sowas - sein Geld verdient. Dem etliche ihre Ferraris und Porsches anvertrauen. Ein Lambo stand auch noch rum. Händler und TÜVler haben NICHT miteinander geredet, den ich hab den TÜV-Mann direkt abgefangen und zu meinem Auto gelotst. Jeder sagt mir trotzdem dasselbe - und das in München, wo wir deutschlandweit vermutlich den gnadenlosesten TÜV haben. Also, ich glaub sehr viel sicherer kann ich nicht mehr sein ;-)

Achja, irgendwo im Gespräch sind mir sogar die Paragraphen (in der StVO) genannt worden, nach denen die EIntragung erfolgt ist. Irgendwas mit 19.4 oder so..

Und - das sieht einfach geil aus, nur mal nebenbei. Schließt schön bündig ab, so wie es sich gehört.... ;-)
 
buzzybee schrieb:
Also, ich hab mit dem TÜV-Prüfer geredet. Ich mit dem Händler geredet, der mit sowas - und nur mit sowas - sein Geld verdient. Dem etliche ihre Ferraris und Porsches anvertrauen. Ein Lambo stand auch noch rum. Händler und TÜVler haben NICHT miteinander geredet, den ich hab den TÜV-Mann direkt abgefangen und zu meinem Auto gelotst. Jeder sagt mir trotzdem dasselbe - und das in München, wo wir deutschlandweit vermutlich den gnadenlosesten TÜV haben. Also, ich glaub sehr viel sicherer kann ich nicht mehr sein ;-)

Achja, irgendwo im Gespräch sind mir sogar die Paragraphen (in der StVO) genannt worden, nach denen die EIntragung erfolgt ist. Irgendwas mit 19.4 oder so..

Und - das sieht einfach geil aus, nur mal nebenbei. Schließt schön bündig ab, so wie es sich gehört.... ;-)

Ja, das ist ja auch schön für Dich ! Und ich will Dich auch nicht persönlich angreifen... aber der Prüfer... egal was für ein Prüfer... darf Dir die 20er Platten... auch nicht nach §19 eintragen, weil es mit den Platten in Verbindung mit dem RS zur Zeit noch Fahrwerksfestigkeits "Probleme" gibt !!!!
Der Prüfer (gehe ich jetzt mal von aus) wußte nicht das es da Probleme mit den 20er Platten gibt... also ist die Eintragung hinfällig !
Geh mal zum TÜV und sag das es Probleme mit der Festigkeit gibt.... dann trägt Dir KEIN Prüfer die Platten ein ! Und ich gehe noch weiter... da Du das jetzt sogar weißt, fährst Du VORSÄTZLICH "verboten" mit den Platten ...
Und wenn da was passiert.... wird der Prüfer davon kommen... da auch Er sich mal irren kann.... Aber DU bekommst die Strafe !!!

Ich mache auch nicht immer was erlaubt ist !!!! Und will hier keinen "Erziehen" .... Nur sollte jeder wissen, das es trotz Eintragung verboten ist.... und nicht rum erzählen, "ich habs Eingetragen..also ist es erlaubt" .... Das ist eben ein Irtum, den hier Jeder wissen sollte !!!!

Und es gibt hier ja auch Polizisten... siehe zum Beispiel oben :mrgreen: ) wenn die zu einem Unfall gerufen werden, (mit ganz schlimme Annahme)...Todesfolge ... und da ist ein RS ... der vielleicht zu schnell war und hinten "ausgebrochen" ist... usw... Ist es schon alleine ihre Pflicht, wenn sie sehen, das da falsche Platten montiert sind... etwas dazu "zu sagen" ... usw usw... Dann bist Du trotz der Eintragung aber mächtig am A....

Ich hoffe Du verstehst was ich damit sagen möchte.... Jeder sollte es eben wissen... und nicht sagen... der TÜV Mann hat aber............... :thumbs-down_new:
 
Fan schrieb:
buzzybee schrieb:
Also, ich hab mit dem TÜV-Prüfer geredet. Ich mit dem Händler geredet, der mit sowas - und nur mit sowas - sein Geld verdient. Dem etliche ihre Ferraris und Porsches anvertrauen. Ein Lambo stand auch noch rum. Händler und TÜVler haben NICHT miteinander geredet, den ich hab den TÜV-Mann direkt abgefangen und zu meinem Auto gelotst. Jeder sagt mir trotzdem dasselbe - und das in München, wo wir deutschlandweit vermutlich den gnadenlosesten TÜV haben. Also, ich glaub sehr viel sicherer kann ich nicht mehr sein ;-)

Achja, irgendwo im Gespräch sind mir sogar die Paragraphen (in der StVO) genannt worden, nach denen die EIntragung erfolgt ist. Irgendwas mit 19.4 oder so..

Und - das sieht einfach geil aus, nur mal nebenbei. Schließt schön bündig ab, so wie es sich gehört.... ;-)

Ja, das ist ja auch schön für Dich ! Und ich will Dich auch nicht persönlich angreifen... aber der Prüfer... egal was für ein Prüfer... darf Dir die 20er Platten... auch nicht nach §19 eintragen, weil es mit den Platten in Verbindung mit dem RS zur Zeit noch Fahrwerksfestigkeits "Probleme" gibt !!!!
Der Prüfer (gehe ich jetzt mal von aus) wußte nicht das es da Probleme mit den 20er Platten gibt... also ist die Eintragung hinfällig !
Geh mal zum TÜV und sag das es Probleme mit der Festigkeit gibt.... dann trägt Dir KEIN Prüfer die Platten ein ! Und ich gehe noch weiter... da Du das jetzt sogar weißt, fährst Du VORSÄTZLICH "verboten" mit den Platten ...
Und wenn da was passiert.... wird der Prüfer davon kommen... da auch Er sich mal irren kann.... Aber DU bekommst die Strafe !!!

Ich mache auch nicht immer was erlaubt ist !!!! Und will hier keinen "Erziehen" .... Nur sollte jeder wissen, das es trotz Eintragung verboten ist.... und nicht rum erzählen, "ich habs Eingetragen..also ist es erlaubt" .... Das ist eben ein Irtum, den hier Jeder wissen sollte !!!!

Und es gibt hier ja auch Polizisten... siehe zum Beispiel oben :mrgreen: ) wenn die zu einem Unfall gerufen werden, (mit ganz schlimme Annahme)...Todesfolge ... und da ist ein RS ... der vielleicht zu schnell war und hinten "ausgebrochen" ist... usw... Ist es schon alleine ihre Pflicht, wenn sie sehen, das da falsche Platten montiert sind... etwas dazu "zu sagen" ... usw usw... Dann bist Du trotz der Eintragung aber mächtig am A....

Ich hoffe Du verstehst was ich damit sagen möchte.... Jeder sollte es eben wissen... und nicht sagen... der TÜV Mann hat aber............... :thumbs-down_new:




Und zum roten Text: H&R verdient damit Geld, die Dinger herzustellen und zu verkaufen.... und sagt ... NEIN, die 20er Platten, sind nicht erlaubt !!!! Was meinst Du wohl, wer sich im Thema Platten besser auskennt..... ;)
 
buzzybee schrieb:
Also, ich hab mit dem TÜV-Prüfer geredet...

.... irgendwo im Gespräch sind mir sogar die Paragraphen (in der StVO) genannt worden, nach denen die EIntragung erfolgt ist. Irgendwas mit 19.4 oder so..



Da ich schon mal dabei bin..... nach §19.4 .... aha...

.......................................

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

4.

für diese Teile


1.
die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,

2.
der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und

3.
die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.


...................................

Na, das Gutachten, was der Prüfer da vor sich liegen "hatte" :nein: .... gibt es aber LEIDER für den RS nicht !

Also hätte Er auf Grund §19 gar nicht Eintragen dürfen !!!!

Wenn es mal hart auf hart kommt... und es zu einer Überprüfung... usw... könnte es sein, das der Prüfer sagt... also am Tag der Vorstellung hatte ich ein Gutachten vorliegen... das muss wohl ein "getürktes" Gutachten gewesen sein... :nixweiss:

Na verstanden... :idee:
 
Fan hat da absolut recht. Und wie ich das auch schonmal gesagt wurde, man sollte sich mal mit den Konsequenzen auseinandersetzen.
Klaro fühlt man sich bevormundet und in seiner persönlichen Freiheit beschränkt aber wenn schon der Hersteller nicht für die Festigkeit garantieren kann/will sollte man sich schonmal Gedanken machen. Wenn man nen Klatsch baut hat man ziemlich schlechte Karten.
Hämmert man nur selbst vor nen Baum würdest du mir zwar Leid tun aber du wärst es selbst schuld. Und gehste dabei drauf tuste deiner Family direkt noch was gutes. Weil kommt das raus, ist die LV weg, zumindest teilweise, und den Sachschaden den du anrichtest dürfen die auch noch zahlen. Aber für das letzte ist es unerheblich in welchem Zustand du dich befindest.


Schredderst du aber jemand anders zahlt das zwar die Versicherung aber die holen sich jeden einzelnen Cent wieder. Und für die Kohle hättest du dir dann auch selbst ein Gutachten erstellen lassen können. ;)


Aber jeder muss selbst wissen was er tut. Ich muss das nachher weder vor mir selbst oder nem Richter verantworten. Leid würde es mir dann nur für die andere Partei tun. Und auch wenn mich hier manche jetzt für nen kleinkarierte Affen halten und ich denen einen :irre: zeigen würde aber ich würde die Karre bei so einem schweren Unfall auf jeden Fall sicherstellen oder beschlagnahmen wenns sein muss und die Ansprüche der anderen Partei sicherstellen und der Verursacher :fuck: selbst Schuld. Man sollte sich einfach mal in die andere Seite versetzen.

Natürlich stimmt es wenn sich hier einige in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlen bei einigen Gesetzen und Regelungen aber bei soetwas wo sogar der Hersteller indirekt Bedenken anmeldet, bzw kein Gutachten bekommt hört die persönliche Freiheit langsam auf wenn man dadurch andere gefährdet.



Und zum Abschluss noch 2 Sprüche die vielleicht abgedroschen klingen wo sich aber jeder mal Gedanken drüber machen sollte.

"Die eigene persönliche Freiheit endet da, wo sie in den Freiheitsbereich eines anderen eindringt!"

Für die die es nicht verstehen wollen mal auf den Fall angewendet der hier gerade diskutiert wird. Mache ich mir die Platten drauf weil ich machen möchte was ich will und schädige dadurch jemand anderen, verletzte ich dessen Wunsch auf körperliche Unversehrtheit und ein gesundes Leben.

und

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Wobei man in diesem Fall wohl kaum mehr von Unwissenheit reden kann wenn der Hersteller selbst zugibt, dass er kein Gutachten bekommt. Und sind wir mal ehrlich. Wer tuned weiß auch zu mind. 95% ob das legal ist was er da macht oder nicht.



So habe fertig :mrgreen:

Grüße

der Gamble :)
 
Fan schrieb:
Ich mache auch nicht immer was erlaubt ist !!!! Und will hier keinen "Erziehen" .... Nur sollte jeder wissen, das es trotz Eintragung verboten ist.... und nicht rum erzählen, "ich habs Eingetragen..also ist es erlaubt" .... Das ist eben ein Irtum, den hier Jeder wissen sollte !!!!

Und es gibt hier ja auch Polizisten... siehe zum Beispiel oben :mrgreen: ) wenn die zu einem Unfall gerufen werden, (mit ganz schlimme Annahme)...Todesfolge ... und da ist ein RS ... der vielleicht zu schnell war und hinten "ausgebrochen" ist... usw... Ist es schon alleine ihre Pflicht, wenn sie sehen, das da falsche Platten montiert sind... etwas dazu "zu sagen" ... usw usw... Dann bist Du trotz der Eintragung aber mächtig am A....

Ich hoffe Du verstehst was ich damit sagen möchte.... Jeder sollte es eben wissen... und nicht sagen... der TÜV Mann hat aber............... :thumbs-down_new:

Kann mir jetzt endlich mal jemand die Frage beantworten warum wir einen TÜV haben wenn die Eintragungen die er macht nichts wert sind? :maul:
Mal etwas weiter gesponnen sollte man den TÜV Prüfer verklagen der die Eintragung gemacht hat denn er vermittelt dem Halter des Fahrzeugs den Eindruck er ist mit einem verkehrssicheren und legalen Fahrzeug unterwegs. :waffe16:
 
focusmaniac schrieb:
Fan schrieb:
Ich mache auch nicht immer was erlaubt ist !!!! Und will hier keinen "Erziehen" .... Nur sollte jeder wissen, das es trotz Eintragung verboten ist.... und nicht rum erzählen, "ich habs Eingetragen..also ist es erlaubt" .... Das ist eben ein Irtum, den hier Jeder wissen sollte !!!!

Und es gibt hier ja auch Polizisten... siehe zum Beispiel oben :mrgreen: ) wenn die zu einem Unfall gerufen werden, (mit ganz schlimme Annahme)...Todesfolge ... und da ist ein RS ... der vielleicht zu schnell war und hinten "ausgebrochen" ist... usw... Ist es schon alleine ihre Pflicht, wenn sie sehen, das da falsche Platten montiert sind... etwas dazu "zu sagen" ... usw usw... Dann bist Du trotz der Eintragung aber mächtig am A....

Ich hoffe Du verstehst was ich damit sagen möchte.... Jeder sollte es eben wissen... und nicht sagen... der TÜV Mann hat aber............... :thumbs-down_new:

Kann mir jetzt endlich mal jemand die Frage beantworten warum wir einen TÜV haben wenn die Eintragungen die er macht nichts wert sind? :maul:
Mal etwas weiter gesponnen sollte man den TÜV Prüfer verklagen der die Eintragung gemacht hat denn er vermittelt dem Halter des Fahrzeugs den Eindruck er ist mit einem verkehrssicheren und legalen Fahrzeug unterwegs. :waffe16:

Da gebe ich dir völlig recht. Wenn es wirklich so ist, dass da technische Bedenken bestehen über die der sich einfach hinwegsetzt sollte man dem Menschen mal gehörig auf die Finger klopfen.
Schließlich gehe ich ja als Unwissender zu ihm als Fachmann weil ich vielleicht legal tunen möchte und verlasse mich auf das was er sagt. Leider bin ich damit aber dann trotzdem nicht auf der sicheren Seite wenn was passiert. Ist zwar scheiße für den jenigen der sich drauf verlässt aber wie ich ja vorhin schon geschrieben habe, es weiß ja eigentlich fast jeder in welche Richtung das geht was er da vor hat.

Dann kommts natürlich drauf an ob er glaubhaft machen kann, dass er nichts wusste aber wenn man das jetzt alles durchkauen würde säße ich morgen früh noch hier. Zudem ist ja kein Fall wie der andere und man muss jeden Sachverhalt einzeln betrachten.

Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass das so eingetragen würde wenn nur die hier genannten Voraussetzungen gegeben wären, bzw die Einträge rechtens wären.

Es stimmt, dass es teilweise komische Vorschriften gibt. Aber letztendlich ist es jedem selbst überlassen was er macht und ob er das Risiko eingehen will. Man sollte sich nur mal bei einem solchen Tuning und ich rede jetzt nur von dem aktuellen Diskussionspunkt, Gedanken machen ob das alles nötig ist nur um sich 20er statt 15er Platten drauf zu machen und dann dadurch die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalles zu erhöhen.
Wer das für sich mit "ja" beantwortet kann das dann ja tun, braucht sich danach aber meiner Ansicht nach nicht zu beschweren wenn er nachher am Fliegenfänger hängt oder ihm doch jemand die Karre still legt.


Grüße

der Gamble :)
 
focusmaniac schrieb:
Kann mir jetzt endlich mal jemand die Frage beantworten warum wir einen TÜV haben wenn die Eintragungen die er macht nichts wert sind? :maul:
Mal etwas weiter gesponnen sollte man den TÜV Prüfer verklagen der die Eintragung gemacht hat denn er vermittelt dem Halter des Fahrzeugs den Eindruck er ist mit einem verkehrssicheren und legalen Fahrzeug unterwegs. :waffe16:


Gamble hat in allen Punkten recht :thumbs-up_new:


Und zum TÜV ... ich gehe davon aus, das nur ein ganz kleiner Prozentsatz der Eintragungen, die gemacht werden... nicht erlaubt sind ! Wenn wir keinen TÜV hätten, würde es glaub ich ganz schön schlimm aussehen... :confusednew: 8O

Und überall, wo Menschen arbeiten, werden mal Fehler gemacht !

Und ich gehe mal davon aus, das der Prüfer in dem Fall (20er Platten) einfach keine Ahnung von den Problemen hat.... (wie soll ER das auch alles wissen ???) Und Er hat geschaut, ob alles passt... nichts schleift... mit der Felge alles passt... !
Verstehe nur nicht, warum Er nicht einfach mal den Hörer in die Hand genommen hat, und kurz bei H&R angerufen hat ... und gefragt hat, warum es nur ein Gutachten für die 10er / 15er gibt ?
Aber der Besitzer des Fahrzeuges ... wenn er es hier gelesen hat... hätte Ihn auf die Probleme hinweisen müssen... !

Als Beispiel... Ich hatte mal ein Fahrwerk von H&R ... was H&R extra für mein ST bei H&R in der Werkstatt für mich zusammengestellt hat...und auch vom H&R Werkstattmeister ausführlich getestet worden ist... und im Gutachten, stand jetzt eine Feder Nummer, die zum Focus Diesel gehört :mrgreen: .... Auf dem Weg nach Hause... ist ca. 15 min Entfernt ein TÜV .... Ich da hin, und wollte nach §19 Eintragen lassen...
Der Prüfer hat alles geprüft... und gesagt... ok ! Hat aber bevor er es geschrieben hat... bei H&R angerufen, und sich ne Unbedenklichkeitsbescheinigung faxen lassen ! Die dann bei ihm mit zu dem Vorgang abgeheftet wurde !
Ohne die Bescheinigung, hätte Er mir das nicht so Eingetragen, und ich hätte wohl nach §21 eintragen lassen müssen da Ihm das alles ein wenig zu tief aussah :mrgreen: !

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Hi Fan! Ich finde alle Deine Bemühungen ja toll, und ich kann auch verstehen, dass Du Deinen Standpunkt derart hartnäcktig vertrittst. Aber für mich ist die Sache klar: zwei ausgewiesene Fachleute haben mir persönlich bestätigt, dass die Spurverbreitung auf meinem Auto sicher ist. Ich hab das schriftlich. Und nein, ich weiß NICHTS davon, dass die H&R-Verbreiterung auf meinem RS unsicher wäre. Ich habe lediglich ein angebliches Zitat aus einer Email eines angeblichen H&R-Mitarbeiters hier im Forum zu diesem Thema gefunden. Ich habe nicht die geringste Ahnung, ob das alles stimmt - immerhin sind wir hier im Internet, wo man kaum etwas ungeprüft glauben kann - und wie qualifiziert dieser Mann ist. Also, warum sollte ich diesem Mann mehr Glauben schenken als dem TÜVler? Zumal ich mir reihenweise Theorien denken kann, warum es das Gutachten für den 20er-PLatten auf dem RS nicht gibt. Für mich als Kaufmann hat H&R einfach eine Kalkulation gemacht. Und laut der lohnt sich die Anfertigung des Gutachtens nur für die 10er- und 15er-PLatten, weil damit ausreichend Stückzahlen auf dem RS möglich sind. Mit den 20er-PLatten halt nicht. Wäre gut möglich, oder?
 
buzzybee schrieb:
Hi Fan! Ich finde alle Deine Bemühungen ja toll, und ich kann auch verstehen, dass Du Deinen Standpunkt derart hartnäcktig vertrittst. Aber für mich ist die Sache klar: zwei ausgewiesene Fachleute haben mir persönlich bestätigt, dass die Spurverbreitung auf meinem Auto sicher ist. Ich hab das schriftlich. Und nein, ich weiß NICHTS davon, dass die H&R-Verbreiterung auf meinem RS unsicher wäre. Ich habe lediglich ein angebliches Zitat aus einer Email eines angeblichen H&R-Mitarbeiters hier im Forum zu diesem Thema gefunden. Ich habe nicht die geringste Ahnung, ob das alles stimmt - immerhin sind wir hier im Internet, wo man kaum etwas ungeprüft glauben kann - und wie qualifiziert dieser Mann ist. Also, warum sollte ich diesem Mann mehr Glauben schenken als dem TÜVler? Zumal ich mir reihenweise Theorien denken kann, warum es das Gutachten für den 20er-PLatten auf dem RS nicht gibt. Für mich als Kaufmann hat H&R einfach eine Kalkulation gemacht. Und laut der lohnt sich die Anfertigung des Gutachtens nur für die 10er- und 15er-PLatten, weil damit ausreichend Stückzahlen auf dem RS möglich sind. Mit den 20er-PLatten halt nicht. Wäre gut möglich, oder?


Nein ist nicht möglich ! Da der Antrag zur Erstellung zur Freigabe für alle DREI Platten gleichzeitig zum TÜV gegangen sind ! Das weiß ich !!!!!!! Und nur die 10er und 15er schon Freigegeben worden sind !!!

Und noch mal... freu Dich darüber, das Du denkst, das Du eine erlaubte Eintragung hast... aber bitte versuch hier nicht den Anderen weiß zu machen, das Du eine erlaubte Eintragung hast !!!! Die hast Du nämlich nicht !
Das einzige, was Du schriftlich hast, ist ... das Du nicht für den RS aus Sicherheits-Gründen freigegebene Platten auf Deinem RS fährst... Und Du bei einem Unfall usw... am A.... bist :(

Auch, wenn Du das hier nicht verstehst... oder Du es nicht verstehen willst.... !!!!!! Das ist FAKT !

So lange, bis das Gutachten für die Platten vom TÜV freigegeben werden !!!!!!!

Bis dahin hoffe ich, das Du mit dem RS in keine Situation kommst, in der Er mal richtig überprüft wird !


Und zum Thema wissen....... Natürlich weißt Du, das Du eine nicht korrekte Eintragung hast !!!!! Weil Deine Eintragung nach § 19 durchgeführt worden ist... und dafür musst Du ein Teilegutachten für die Platten für den RS gehabt haben !!!!!!!

Und ????? hast Du ein Teilegutachten .... ???? :bigtongue:

Erst wenn Du hier das Teilegutachten, für die 20er Platten zeigen kannst... Was Du ja haben MUSST ;) ... da es ja auf dieser Grundlage zu dem Eintrag gekommen ist.... würde ich noch weiter erzählen, das Du ne korrekte Eintragung hast.... sonst schießt Du Dir doch selber ins Knie !
Aber ich denke.... auch das wirrst Du NICHT verstehen... :wallbash: :doh:
 
Fan schrieb:
buzzybee schrieb:
Hi Fan! Ich finde alle Deine Bemühungen ja toll, und ich kann auch verstehen, dass Du Deinen Standpunkt derart hartnäcktig vertrittst. Aber für mich ist die Sache klar: zwei ausgewiesene Fachleute haben mir persönlich bestätigt, dass die Spurverbreitung auf meinem Auto sicher ist. Ich hab das schriftlich. Und nein, ich weiß NICHTS davon, dass die H&R-Verbreiterung auf meinem RS unsicher wäre. Ich habe lediglich ein angebliches Zitat aus einer Email eines angeblichen H&R-Mitarbeiters hier im Forum zu diesem Thema gefunden. Ich habe nicht die geringste Ahnung, ob das alles stimmt - immerhin sind wir hier im Internet, wo man kaum etwas ungeprüft glauben kann - und wie qualifiziert dieser Mann ist. Also, warum sollte ich diesem Mann mehr Glauben schenken als dem TÜVler? Zumal ich mir reihenweise Theorien denken kann, warum es das Gutachten für den 20er-PLatten auf dem RS nicht gibt. Für mich als Kaufmann hat H&R einfach eine Kalkulation gemacht. Und laut der lohnt sich die Anfertigung des Gutachtens nur für die 10er- und 15er-PLatten, weil damit ausreichend Stückzahlen auf dem RS möglich sind. Mit den 20er-PLatten halt nicht. Wäre gut möglich, oder?


Nein ist nicht möglich ! Da der Antrag zur Erstellung zur Freigabe für alle DREI Platten gleichzeitig zum TÜV gegangen sind ! Das weiß ich !!!!!!! Und nur die 10er und 15er schon Freigegeben worden sind !!!

Und noch mal... freu Dich darüber, das Du denkst, das Du eine erlaubte Eintragung hast... aber bitte versuch hier nicht den Anderen weiß zu machen, das Du eine erlaubte Eintragung hast !!!! Die hast Du nämlich nicht !
Das einzige, was Du schriftlich hast, ist ... das Du nicht für den RS aus Sicherheits-Gründen freigegebene Platten auf Deinem RS fährst... Und Du bei einem Unfall usw... am A.... bist :(

Auch, wenn Du das hier nicht verstehst... oder Du es nicht verstehen willst.... !!!!!! Das ist FAKT !

So lange, bis das Gutachten für die Platten vom TÜV freigegeben werden !!!!!!!

Bis dahin hoffe ich, das Du mit dem RS in keine Situation kommst, in der Er mal richtig überprüft wird !


Und zum Thema wissen....... Natürlich weißt Du, das Du eine nicht korrekte Eintragung hast !!!!! Weil Deine Eintragung nach § 19 durchgeführt worden ist... und dafür musst Du ein Teilegutachten für die Platten für den RS gehabt haben !!!!!!!

Und ????? hast Du ein Teilegutachten .... ???? :bigtongue:

Erst wenn Du hier das Teilegutachten, für die 20er Platten zeigen kannst... Was Du ja haben MUSST ;) ... da es ja auf dieser Grundlage zu dem Eintrag gekommen ist.... würde ich noch weiter erzählen, das Du ne korrekte Eintragung hast.... sonst schießt Du Dir doch selber ins Knie !
Aber ich denke.... auch das wirrst Du NICHT verstehen... :wallbash: :doh:

Was ist dann mit den Eintragungen die mit Einzelabnahme abgenommen werden wie zum Beispiel bei meinem Escort Cosworth. Da ist in Zusammenarbeit mit dem TÜV besprochen und errechnet worden wie die Kat´s dimensioniert werden müssen bzw. danach eine DB Messung vorgenommen worden und eine Erhöhung der DB eingetragen worden! Nach deiner Aussage ist kein Prüfer fähig so etwas zu machen und das glaube ich einfach gar nicht! Es gibt auch Eintragungen ohne Hersteller Gutachten!! :fuck:
 
Christian Schachner schrieb:
Was ist dann mit den Eintragungen die mit Einzelabnahme abgenommen werden wie zum Beispiel bei meinem Escort Cosworth. Da ist in Zusammenarbeit mit dem TÜV besprochen und errechnet worden wie die Kat´s dimensioniert werden müssen bzw. danach eine DB Messung vorgenommen worden und eine Erhöhung der DB eingetragen worden! Nach deiner Aussage ist kein Prüfer fähig so etwas zu machen und das glaube ich einfach gar nicht! Es gibt auch Eintragungen ohne Hersteller Gutachten!! :fuck:


Zu GRÜN : Das ist doch etwas völlig Anderes... das ist nach § 21 !!! Na klar gehen solche ORDENTLICH geprüften Einzelabnahmen, wie sie bei Dir gewesen ist ! Natürlich nur, wenn da NICHTS gegen die Sicherheit spricht !


Zu ROT: Wo habe ich denn so eine Aussage gemacht ??????? :irre: o_O :stock1:
Du solltest mal genau lesen... es geht da um § 19 ! ..... bevor Du hier irgend einen Sch.... schreibst.... :warn: :thumbs-down_new:


Aber da hier ja so wie so mehrere mehr wissen... als Die, die sich damit echt beschäftigen ... ( zB. Jugendrichter / Polizisten )....
kann es sich nur noch um BLÖDHEIT, oder totale Inkompetenz handeln, wenn JEMAND glaubt, das alles RECHTENS ist, was EINGETRAGEN wurde.... :thumbs-down_new:
 
Frank, nicht jeder hat deine Kenntnis der Paragraphen oder möchte sie überhaupt haben. Ich (und die meisten anderen auch tippe ich mal) möchten einfach zum TÜV fahren, eine Eintragung machen lassen und aus dem Schneider sein. Und das wäre ja nach logischem Menschenverstand auch zu erwarten, oder?
Du kannst nicht von einem Otto-Normal-Verbraucher verlangen dass er weiss dass man die Eintragungen eines offiziellen TÜV Prüfers (die Götter in Blau) in Frage stellen muss. Hier sollte die Rechtsprechung auch eindeutig sein. Ein TÜV Prüfer (alles Ingenieure die nach ihrem Studium nochmal eine spezielle Prüferausbildung absolviert haben) muss für seine Eintragungen gerade stehen, und nicht der KFZ Halter der im Vertrauen sein Fahrzeug der Prüfung unterzogen hat.
Unwissenheit schütz nicht vor Strafe. Deshalb fahren wir ja zum TÜV und lassen die Eintragungen machen, damit wir´s wissen. Aber wenn mir als KLF Halter dann nachher vorgeworfen wird ich hätte eine illegale Eintragung obwohl ich das im Normalfall gar nicht wissen kann dann sch.... ich auf diese Eintragungen! :thumbs-down_new:
 
@Leo So sind aber unsere Gesetze hier... :nixweiss: ich hab die nicht gemacht... :mrgreen:



@ An die, die es betrifft...

... hier mal was Grundsätzliches:


Ich mache hier ein Thema auf, um darauf hin zu weisen, das nicht alles erlaubt ist, was durch den TÜV / Dekra / Küz usw usw eingetragen wurde !
Auch Prüfer machen Fehler... oder werden mit falschen Gutachten getäuscht... oder machen einen "freundschafts Dienst" ... usw...
Und weise nur darauf hin, das einige Eintragung einer Überprüfung nicht Standhalten würden .... Und dann der Besitzer des Fahrzeugs ein echtes Problem... bis hin zum völligen privaten aus... haben kann... !!!

Und da gibt es hier echt Leute die sagen... ach... stimmt nicht... alles ok... wenn Eingetragen...usw

Jetzt mal ehrlich... tickt ihr noch so, wie ein normal denkender Mensch ticken sollte ????? :irre:

Das ist hier ein Thema, um auf das Problem hin zu weisen, so das Jeder darüber Bescheid weiß ... !!!!!! Und gewarnt ist... und nicht wenn es zu spät ist... so gar (im schlimmen Fall) ... hinter Gitter landet, oder sogar wegen Sicherheits Mängel... verstirbt... !!!!

Ich fasse es nicht .... nur weil man sein falsches Handeln hier verteidigen möchte... oder keine Ahnung hat, solch ein Sch... zu erzählen.... das ist echt zum :kotz:
 
So jetzt noch mal das es hier Jeder verstehen sollte..... Beispiel die 20er Platten:

Der der die Platten nach § 19 Eingetragen bekommen hat (zur Zeit, wo es KEIN Gutachten für die Platten gibt)

Es passiert ein verschuldeter Unfall ....Todesfolge eines Unschuldigen.... das Fahrzeug wird Sichergestellt... überprüft.. die Eintragungen natürlich genauer geprüft... festgestellt.. für die Platten gibt es gar keine FREIGABE... der Prüfer der die Eintragung gemacht hat... wird Angehört... da wird DER aussagen.... also genau kann ich mich an den Vorgang nicht mehr Erinnern... aber das war ne Eintragung nach § 19 ... also muss mir der Besitzer des Fahrzeugs ja ein Gutachten vorgelegt haben... dann muss das wohl ein gefälschtes Gutachten gewesen sein !!!!!!

Na was glaubt IHR, wer dann ganz blöd da steht !!!?????


Wer das jetzt nicht versteht, oder verstehen will..... Dem ist so wie so nicht mehr zu helfen..... :selbstmord:
 
So, also ein Zitat aus deinem ersten Beitrag zu dem Thema war

buzzybee schrieb:
.....Hab mir dort meine H&R-Spurverbreiterungen 40 Millimeter DRM-System auf meinem RS eintragen lassen. Hat problemlos geklappt, obwohl die Teile laut dem H&R-Teilegutachten für alle möglichen Focus zulässig sind, nur nicht für den RS...

Du sagst selbst, dass es kein Gutachten gibt. Macht dich das nicht selbst schon stutzig?

Weiterhin sagst du das der Prüfer dir selbst gesagt hat, dass er das ganze nach §19 StVO, ich nehme mal an du meinst die StVZO weil der Paragraph für Bahnübergänge aus der StVO dich da nicht weiterbringt ;)

buzzybee schrieb:
....
Achja, irgendwo im Gespräch sind mir sogar die Paragraphen (in der StVO) genannt worden, nach denen die EIntragung erfolgt ist. Irgendwas mit 19.4 oder so..

Voraussetzung für diesen (StvZO) ist allerdings ein Gutachten welches, wie du selbst bereits gesagt hast, es nicht gibt.

Die Bestätigung dafür hast du ja jetzt schon mehrmals von Fan bekommen. Sowohl als Antwort von H & R als auch als Behauptung.

Fan schrieb:
Hier mal kurz was H&R dazu sagt:

Hallo Herr Kreisel,

das Teilegutachten für 40 mm wird leider noch dauern. Die fehlende Fahrwerksfestigkeit ist weiterhin der Grund.

Sobald es Neuigkeiten gibt, melde ich mich...

Schöne Grüsse,

Dietmar Saure

Fan schrieb:
H&R hat extra Gutachten für Ihre Platten mit einem RS erstellen lassen !!!!!!!! Und für die 10er und 15er Platte gibt es ja auch ein Gutachten !!!! Auch hier im Forum !!!!

Aber die 20 Platte ist in Verbindung mit dem RS nicht freigegeben, weil es Schwierigkeiten mit der Fahrwerksfestigkeit gibt !!!!!


Zu Guter letzt behauptest du auch noch du wüsstest nichts davon, dass die Verbreiterung unsicher wäre wo es dir hier immer wieder unter die Nase gerieben wird und behauptest dann noch es wäre ein angeblicher Mitarbeiter.

buzzybee schrieb:
....Und nein, ich weiß NICHTS davon, dass die H&R-Verbreiterung auf meinem RS unsicher wäre. Ich habe lediglich ein angebliches Zitat aus einer Email eines angeblichen H&R-Mitarbeiters hier im Forum zu diesem Thema gefunden...

Welchen Grund sollte Fan haben dir das madig machen zu wollen? Er scheint ja selbst an der Sache interessiert zu sein oder meinst du er will nachher sagen Juhuu ich bin der einzige der 20er Platten fährt und keiner weiß es weil ich ihnen weiß gemacht habe, dass es nicht geht.?



Jetzt das ganze mal zusammengefasst

Du sagst selbst, dass es kein Gutachten gibt.

Der Prüfer soll dir die ganze Sache aber nach einem Pargraphen eingetragen haben für den ein Gutachten erforderlich wäre.

Du bekommst hier mehrmals den Hinweis, dass es kein Gutachten gibt weil zu gefährlich und das zumindest so wie du es beschreibst es nicht gehen kann das man das Teil einträgt.

Und zu guter letzt behauptest du dann du wüsstest von alledem nichts???

Da kann ich nur sagen, Für den Fall das dir mal was passiert mit dem Wagen hoffe ich, dass keines der ermittelnden Organe hier auf das Forum stößt. Weil dann könnte man dir eventuell sogar Vorsatz unterstellen.


Ich kann verstehen, dass man sich ärgert wenn man sich etwas für Geld eintragen lässt um alles richtig zu machen und einem dann hier die Leute erzählen, es wäre nichts wert.
Klar bist du zu nem Händler und Tüv gegangen aber ich würde drauf wetten die haben sich gedacht, wenn das schonmal eingetragen wurde kanns ja so falsch nicht sein. Ma eben schauen ob was schleift oder sonst was auffällig ist und das wars. Ich glaube nicht, dass die dich nach dem Gutachten gefragt haben oder irgendwelche Prüfungen durchgeführt haben bzgl der Fahrwerksfestigkeit und ich glaube nicht, dass man die Fahrweksfestigkeit durch eine bloße Inaugenscheinnahme feststellen kann. Sollte davon irgendwas gemacht worden sein, lasse ich mich gerne von was anderem überzeugen aber dann würde ich auch gerne mal nen schriftlichen Nachweis darüber sehen wenn vielleicht sogar diese angesprochenen Berechnungen gemacht wurden.

Ich werde mich aber, sofern nicht noch eine unglaubliche Wendung in diesem Fall eintritt, aus der Diskussion zu diesem Fall ausklinken da wir uns hier langsam im Kreis drehen.
Da wo Menschen arbeiten werden Fehler gemacht. Vielleicht warst du dem Prüfer sympathisch, er mochte das Auto und ist nicht so hinter dem Gutachten her gewesen wie er es hätte sein sollen. Keine Ahnung.
Ich sehe auch, das du nicht wirklich willens bist das genau zu klären sondern dich lieber darauf ausruhst, dass dir 2 oder 3 Leute das bestätigt haben, wobei ich nicht glaube das sie die selben Überprüfungen vorgenommen haben wie sie der Tüv schon hätte machen müssen wenn es so ist wie du erzählt hast.
Es ist deine Entscheidung wie du damit umgehst. Das Unfallszenario wurde hier auch oft genug durchgekaut jetzt und letztendlich ist es dein Problem und falls du jemanden erwischen solltest das des anderen und seiner Familie (ich hoffe nur ich bins nicht). Sich hinzustellen und zu behaupten ich wusste nichts wird nicht wirklich funktionieren in so einem Fall weil man sich in so einem Fall bis zu einem gewissen Grad informieren kann und muss.
Ist aber wie gesagt nur meine Meinung dazu und muss jeder selbst wissen welches Risiko er eingehen möchte.



Grüße

der Gamble :)
 
Stimmt, wir drehen uns im Kreis. Auf einen Satz muss ich trotzdem nochmal eingehen:

"Du sagst selbst, dass es kein Gutachten gibt."

Es gibt kein RS-spezifisches Gutachten, für meine Teile, das ist korrekt. Das ist aber egal, denn ich habe aus diesem Grund eine - etwas teurere - Einzelabnahme machen lassen. Das kannst du grundsätzlich mit allen nur denkbaren Anbau- und Tauschteilen versuchen, die NICHT für den RS freigegeben sind. Insbesondere auch mit Felgen. Genau dafür gibt es ja Einzelabnahmen! Ob der TÜVer dann ja sagt oder nicht, muss er entscheiden - er ist der Experte, nicht ich. Das ist ein völlig legales Standardverfahren, das jeden Tag hunderte Mal angewendet wird. Wurde auch bereits mehrfach in diesem Threat erwähnt.
 
buzzybee schrieb:
Stimmt, wir drehen uns im Kreis. Auf einen Satz muss ich trotzdem nochmal eingehen:

"Du sagst selbst, dass es kein Gutachten gibt."

Es gibt kein RS-spezifisches Gutachten, für meine Teile, das ist korrekt. Das ist aber egal, denn ich habe aus diesem Grund eine - etwas teurere - Einzelabnahme machen lassen. Das kannst du grundsätzlich mit allen nur denkbaren Anbau- und Tauschteilen versuchen, die NICHT für den RS freigegeben sind. Insbesondere auch mit Felgen. Genau dafür gibt es ja Einzelabnahmen! Ob der TÜVer dann ja sagt oder nicht, muss er entscheiden - er ist der Experte, nicht ich. Das ist ein völlig legales Standardverfahren, das jeden Tag hunderte Mal angewendet wird. Wurde auch bereits mehrfach in diesem Threat erwähnt.


Okay, dann kein RS spezifisches Gutachten aber was hat der Prüfer denn gemacht? Du sprichst immer von einer Einzelabnahme aber was hat er denn da gemacht??? Wie ich bereits geschrieben habe ein bloßes Hingucken wäre ein Witz und eine Frechheit. Hast du irgendwelche Nachweise über Berechnungen oder Tests die diese nicht vorhandene Fahrwerksfestigkeit widerlegen? Mit einer bloßen Eintragung kann man sich in so einem Fall nämlich nur den Hintern wischen, sonst nix und das Geld was du dafür bezahlt hast kannst du gleich auch noch dazu benutzen. :lol:

Grüße

der Gamble :)

P.S. Jaja, ich bin inkonsequent aber nach der Beantwortung dieser Frage halte ich den Rand wenn keine Nachweise erbracht werden können die diese Eintragung unterstützen. :)
 
buzzybee schrieb:
Stimmt, wir drehen uns im Kreis. Auf einen Satz muss ich trotzdem nochmal eingehen:

"Du sagst selbst, dass es kein Gutachten gibt."

Es gibt kein RS-spezifisches Gutachten, für meine Teile, das ist korrekt. Das ist aber egal, denn ich habe aus diesem Grund eine - etwas teurere - Einzelabnahme machen lassen. Das kannst du grundsätzlich mit allen nur denkbaren Anbau- und Tauschteilen versuchen, die NICHT für den RS freigegeben sind. Insbesondere auch mit Felgen. Genau dafür gibt es ja Einzelabnahmen! Ob der TÜVer dann ja sagt oder nicht, muss er entscheiden - er ist der Experte, nicht ich. Das ist ein völlig legales Standardverfahren, das jeden Tag hunderte Mal angewendet wird. Wurde auch bereits mehrfach in diesem Threat erwähnt.



@buzzybee

Du redest doch langsam echt nur Müll.... tut mir leid... ist aber so.... Erst erzählst Du, das nach §19 StVZO eingetragen wurde... und jetzt war e auf einmal ne Einzelabnahme nach § 21 StVZO ?! :irre: ohne Berechnungen, und ohne Materialgutachten... :lol: Was willst Du denn für die Einzelabnahme bezahlt haben....

Ich sagst ganz offen.... Deine Eintragung ist wertlos ! Auch wenn Du es nicht Wahr haben willst ! Für das Geld hättest Du die mal lieber ein schönes Wochenende gemacht ! ;)
 
Also generell ist es schon möglich etwas einzutragen lassen nach 19/21 sprich über ein gutachten für ein anderes Auto/Modell. Hab so meine Schroth Gurte auch eingetragen. Wie das bei Spurverbreiterungen ist kann ich jetzt nicht genau sagen. Aber denke das das da wirklich nicht so einfach ist wg der Fahrwerksfestigkeit. Aber ich denke die 15mm reichen völlig aus am RS. :ja:
 

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