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Gary

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63322 Rödermark
Für die Hessenfahrer:
Eintragung Zulassungstelle Neuigkeiten für das wieder erlangen einer Betriebserlaubnis ist nur im Moment in Hessen erforderlich.

Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO

Für die Zulassung aller übrigen neuen oder gebrauchten Fahrzeuge für die keine EG-Typgenehmigung vorliegt,ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen.

Dies gilt auchfür den Fall,dass sie durch Veränderungen am Fahrzeug (z.B.Gasanlage,Fahrwerksänderungen etc.)ein Gutachten nach §19 (2) in Verbindung mit 21 STZVO vom amtlich anerkannten Sachverständigen/technischen Dienst erhalten haben,da auch hier die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muß.

Dem Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:

Gutachten des amtlich anerkannten Sach verständigen.

Kopie des Personalausweises/Reisepassesdes Antragstellers
(Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein)

Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten sie die Erteilung einer Betriebserlaubnis per Post und legen diese bitte im Orginal bei ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor .Diese erstellt bzw. ändert dann die Zulassugsbescheibigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein).

Diese Bestimmungen wurde am 29 April 2009 durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) sowie die der Neufassung des § 21 StVZO das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.

Der Antrag muß bee der Zulassungsbehörde Marburg beantragt werden.

Man kann auch die Untelagen per Fax zu senden dann geht das etwas schneller.

Die Gebühren belaufen sich auf 39.50 Euro

Das ist nur wieder eine reine Abzocke :fuck:
 
Warum das Ganze jetzt nach 2 Jahren nochmal? Das wissen wir bzw. die Hessen doch mittlerweile oder hat sich wieder was daran geändert?

Diese Bestimmungen wurde am 29 April 2009 durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) sowie die der Neufassung des § 21 StVZO das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.
 
Wie ich das mit bekommen habe sind einige die noch nichts eingetragen haben dachte an eine kleine Hilfestellung.
 
Hmmm... Vom Tüv Hessen habe ich soviel positives gehört, dass die meisten Leute die ich von dort kenne doch lieber nach RLP fahren :lachtot:
 
Immer wieder was neues beim TÜV Hessen,das soll auch demnächst übergreifend in die andere Bundesländer sein so wer außerhalb von Hessen wohnt sollte schon mal anfangen seine sachen eintragen zu lassen.

Zuständig für die unteren Stadt und Landkreis ist Marburg:

• Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg
• Stadt Offenbach, Landkreis Offenbach
• Stadt Wiesbaden
• Landkreis Gießen
• Odenwaldkreis
• Landkreis Bergstraße
• Landkreis Groß-Gerau
• Main-Taunus-Kreis
• Rheingau-Taunus-Kreis
• Landkreis Limburg-Weilburg
• Landkreis Marburg-Biedenkopf

Zuständig für die unteren Stadt und Landkreis ist Fulda:
die Stadt Kassel
den Landkreis Kassel
den Landkreis Waldeck-Frankenberg
den Landkreis Schwalm-Eder
den Landkreis Hersfeld-Rotenburg
den Landkreis Werra-Meißner
den Landkreis Fulda
den Landkreis Vogelsberg
den Main-Kinzig-Kreis
den Wetteraukreis
 
Moin...
Ich hab die geschichte erst durch mitm Capri...war ca 7 mal beim aaS...gut das tut nix zur sache...
da zahlste für das gutachten schon mal 80eus...dann den Wisch von Kassel nochma die 40 eus un die Eintragung im Fahrzeugschein auch nochma 20 euro...


Also es ist schon Wahnsinn... :wallbash: :wallbash:
 
Ja in Marburg zahlste € 39,-- das sie sich die Papiere anschauen und dann gehst zur Zulassungsstelle bezahlst dort auch noch 27,-- Ocken vom TÜV ganz zuschweigen
 

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