Das wars mit dem Unfallfreien RS

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Mr.F4cktastic

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Ich könnt KOTZEN :kotz: :kotz: :kotz: :kotz: , fahre heute durch ne Seitengasse, fast mit Standgas im 2. Gang. Aufeinmal krachts und da fährt mir ne Alte
in die Seite.
Sie hat die Schuld zwar sofort zugegeben, aber lacht blöde haha ich gebs ja zu ich habe nicht gekuckt, ist ja nur Blech kann man ja reparieren. TOLL und ich musste dann
noch ganz Freundlich bleiben , ich glaubs nicht :kotz: :kotz: :kotz:
 

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Na klasse, mein Beileid.
Da hätte ich mich auch richtig zusammenreißen müssen.
Absolut ärgerlich sowas und das nur weil jemand anders gepennt hat.
Aber hey "ist ja nur Blech" :wallbash:
 
Ist doch nur ein Kratzer. Bisschen Spucke und
Muskelschmalz, bekommst Du das weg poliert.
Ist doch immer noch Unfallfrei im sinne der Rechtsprechung.
Shit Happens.


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Nee SCHEI?E find ich das. Jetzt muss ich zum Carfreitag mit ner verbeulten Karre.

Ist der jetzt echt noch Unfallfrei?? (laut Rechtsprechung)
 
Ja. Angeben musst Du beim Verkauf nur Blechschäden an Rahmenteilen bzw festen Bestandteilen der tragenden Karosserie.
Wenn der Kratzer jetzt weiter bis über die Seitenwand ginge, DANN ist es ein Unfallfahrzeug. Türe ist Anbauteil und kann ohne Qualitätsverlust getauscht werden.
 
:cry: mein Beileid.... das auch noch bei dem schönen Grün....

würd heulen, und am Boden liegen...

Kann man richten ;) ist nur ärgerlich :prost:
 
Ist etwa das selbe schadensbild wie bei meinem kurz vor weihnachten.

Einmal Tür neu und schwellerverkleidung und alles neu Lackieren inkl. beilacken damit man es nicht sieht.
Hat die Versicherung bei meinem ca. 3000euro gekostet


Mit Glück können die die Tür bei dir noch retten aber da es eh Gelackt werden muss ist es fast egal. :selbstmord:


mein Auto stand übrigens dabei vorbildlich abgestellt auf dem parkplatz und der wagen einer Dame ohne handbremse und eingelegten gang hat sich seinen weg in meine tür gesucht nach 10m freier fahrt.

Und bei einem seitenschaden kann man immer noch froh sein wenns die tür ist und nicht weiter hinten.
 
Ja der hintere Kotflügel hat auch bissel was abbekommen.

Bei den Felgen wurden vor einem Monat erst die Edelstahlringe neu gemacht und anschließend Foliert.
 
BigHig schrieb:
Ja. Angeben musst Du beim Verkauf nur Blechschäden an Rahmenteilen bzw festen Bestandteilen der tragenden Karosserie.
Wenn der Kratzer jetzt weiter bis über die Seitenwand ginge, DANN ist es ein Unfallfahrzeug. Türe ist Anbauteil und kann ohne Qualitätsverlust getauscht werden.

Hallo Big Hig ,

was sagst du den einem Käufer wenn du so einen Schaden am Fahrzeug hattest ?

Alles unfallfrei und ohne Schäden oder wie?

Das kann aber gewaltig in die Hose gehen.

Gruß

Heinz
 
Huppi1302 schrieb:
BigHig schrieb:
Ja. Angeben musst Du beim Verkauf nur Blechschäden an Rahmenteilen bzw festen Bestandteilen der tragenden Karosserie.
Wenn der Kratzer jetzt weiter bis über die Seitenwand ginge, DANN ist es ein Unfallfahrzeug. Türe ist Anbauteil und kann ohne Qualitätsverlust getauscht werden.

Hallo Big Hig ,

was sagst du den einem Käufer wenn du so einen Schaden am Fahrzeug hattest ?

Alles unfallfrei und ohne Schäden oder wie?

Das kann aber gewaltig in die Hose gehen.

Gruß

Heinz

Was ich einem Käufer sage: Gar nichts!!
Was soll ich sagen? Da war mal eine Türe verbeult und wurde erneuert?? Warum sollte ich das??
Unfallschaden im Sinne der Rechtsprechung ist ganz klar definiert und mehrfach bestätigt worden.
Also, Reden ist Silber, schweigen ist Gold.

Und solange ich keinen Unfallschaden verschweige ist rein gar nichts zu befürchten.


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Mein Gedanken sind bei dir, sowas ist immer Mist. Vor allem wenn dann noch so ein Kommentar von ihr kommt. Sie hat halt null Ahnung welchen Wert das Auto für dich hat.
Unfallfrei ist so eine Sache, aber wenn du ihn mal verkaufen solltest kannst du Unfallfrei angeben. Eine neue lackierte Tür hat in der Rechtssprechung nicht sofort etwas mit einem Unfall zu tun. Wenn dich mal jemand darauf anspricht, wenn die Tür eine minimal andere Farbe hat war es evtl. ein Einkaufswagen. An dem Auto ist ja nichts Verkehrssicheres beschädigt, oder wird in Stand gesetzt. Deine Versicherung bleibt ja Unfallfrei. Aber wenn du an sowas überlegst, sollte man nicht mehr in einem öffentlichen Forum drüber schreiben.

Gruß
 
BigHig schrieb:
Huppi1302 schrieb:
BigHig schrieb:
Ja. Angeben musst Du beim Verkauf nur Blechschäden an Rahmenteilen bzw festen Bestandteilen der tragenden Karosserie.
Wenn der Kratzer jetzt weiter bis über die Seitenwand ginge, DANN ist es ein Unfallfahrzeug. Türe ist Anbauteil und kann ohne Qualitätsverlust getauscht werden.

Hallo Big Hig ,

was sagst du den einem Käufer wenn du so einen Schaden am Fahrzeug hattest ?

Alles unfallfrei und ohne Schäden oder wie?

Das kann aber gewaltig in die Hose gehen.

Gruß

Heinz

Was ich einem Käufer sage: Gar nichts!!
Was soll ich sagen? Da war mal eine Türe verbeult und wurde erneuert?? Warum sollte ich das??
Unfallschaden im Sinne der Rechtsprechung ist ganz klar definiert und mehrfach bestätigt worden.
Also, Reden ist Silber, schweigen ist Gold.

Und solange ich keinen Unfallschaden verschweige ist rein gar nichts zu befürchten.


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Ach ja .

Soweit die Rechtsprechung zu Unfallfahrzeug.

Und wenn die Frage kommt : Ist der schon mal nachlackiert worden oder hatte der schon mal eine Beule , was dann ?

Von dir kauf ich schon mal garnix.

Gruß Heinz
 
Huppi1302 schrieb:
[

Ach ja .

Soweit die Rechtsprechung zu Unfallfahrzeug.

Und wenn die Frage kommt : Ist der schon mal nachlackiert worden oder hatte der schon mal eine Beule , was dann ?

Von dir kauf ich schon mal garnix.

Gruß Heinz

Lieber Heinz,

wenn eine direkte Frage kommt, würde ich die natürlich Wahrheitsgemäss beantworten.
Es ging aber um die Frage ob es ein Unfallfahrzeug laut Rechtsprechung ist oder nicht. Defekte Anbauteile sind definitiv kein Unfallfahrzeug.
Ob Du das gut findest oder nicht !

Was Du hier unterschwellig kritisierst ist ein moralischer Aspekt. Es ging jedoch rein um Rechtsprechung. Nicht mehr, nicht weniger.

Es steht Dir frei von mir etwas zu kaufen oder nicht.


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Falsch, auch Karosserieteile die gewechselt/ausgetauscht wurden müssen beim Verkauf angegeben werden. Man unterscheidet in der Rechtssprechung zwischen Bagatellschäden (Kratzer) und (Blech-)Schäden (wie bei dir).

In deinem Fall ist es ein Blechschaden und kein Bagatellschaden, und da sieht die Sache schon ganz anders aus.

Im Falle eines Rechtsstreites können solche Verheimlichungen in die Hose gehen (nennt man Betrug), schließlich hat er den "vollen" Preis für ein unbeschädigtes Fahrzeug gezahlt. Mit solch einen Unfallschaden wie deiner hat der Wagen schon ein Wertverlust erlitten (dein Schaden schätze ich auf 2000-3000€) und entsprechend muss ein Abschlag dem Käufer gewährt werden.

oder für Privatverkäufer-> Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2007- VIII ZR 330/06 - -

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-33006_BGH-definiert-Unfallwageneigenschaft-als-Sachmangel-eines-Gebrauchtwagens.news4973.htm

a) Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist.

b) Zur Abgrenzung zwischen einem "Bagatellschaden" und einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.

c) Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist.


nochmal ein Zitat aus der Rechtssprechung (Az: VIII ZR 253/05 vom 12. März 2008):

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt ein Unfallwagen auch dann als mangelhaft, wenn er nur einen Blechschaden davongetragen hat. Damit kann der Käufer, dem der Unfall verschwiegen worden ist, den Kauf rückgängig machen, selbst wenn der Schaden fachgerecht repariert worden istNur bei ganz geringfügigen Bagatellschäden ist eine Rückgabe ausgeschlossen
 
Ich will hier nicht in einem fremden Tread diskutieren der eröffnet wurde um Mitleid zu bekommen.

Schön das Du uns kostenlose Urteile aus dem Netz zitierst. Die Abgrenzung zwischen Bagatell Schaden und Unfallschaden hast Du aber nicht erläutert bzw zitiert.
Das von dir zitierte Urteil sagt im übrigen nichts anderes aus als das was ich vor drei Antworten bereits geschrieben habe!! Erst lesen, dann posten.
In dem zitierten Urteil ging es um einen Karosserieschaden an der Seitenwand die zur Karosserie gehört.
Ich sehe keinen Blechschaden auf den Fotos. Nicht mal der Lack an der Kontaktfläche ist defekt!! Es gibt eine Delle in der Türe und Kratzer in der Seitenwand. Neue Türe lackieren und fertig.

2.000-3.000€ Wertminderung. Ich kann mich kaum halten vor lachen. Bei der neuen Türe musst Du sehen das du keinen Abzug neu für alt bekommst.

Aber der Treadersteller wird uns über seinen Wertverlust sicher informieren. Das Gutachten möchte ich gerne sehen.
 
Als Bagatellschaden wird ein Blechschaden bei einem Verkehrsunfall bezeichnet, der einen Mindest-Sachwert für die Aufnahme durch die aufnehmende Behörden (vornehmlich die Polizei) deutlich unterschreitet und keinen Personenschaden zur Folge hat.

Im Bereich des Unfallschadens liegt ein Bagatellsschaden vor, wenn im Verhältnis zum Marktwert der Sache keine nachhaltige oder verhältnismäßige Wertverminderung im Vermögen des Eigentümers verursacht wurde. Bei Fahrzeugen liegt die Bagatellschadensgrenze etwa bei € 700.[1] Liegt ein Bagatellschaden vor, muss der regulierungspflichtige Haftpflichtversicherer die Kosten für ein vom Geschädigten in Auftrag gegebenes KFZ-Gutachten nicht zwingend übernehmen. Die Bagatellgrenze von € 700,- ist immer wieder in Diskussion.

Quelle: Kostenfreie Wikipedia
 
Ich muß meinen Senf auch mal dazu geben ;)
Zuerst einmal auch von mir mein Beileid, das ist wirklich Ärgerlich!

Ich würde es aber mittlerweile aus einer anderen Sicht sehen. Klar hast Du jetzt Laufereien und mußt dich kümmern.
Wenn der Grüne aber fertig ist und gut gemacht wurde, sieht er bestimmt besser aus als vorher.

Mit den besagten 2000 - 3000€ wirst du da aber nicht wirklich weit kommen, meiner Meinung nach.

Der Gutachter wird die Türe auch neu nehmen (da gibt's überhaupt nix zu diskutieren), Schweller neu, Seitenteil instand setzen, komplette Seite durchlackieren incl. Stoßfänger hi und Kotflügel vo. li.
Auto vermessen weil er einen auf die Felge bekommen hat. Reifen und Felge hi. li. neu. Da bist du ruckizucki bei ......3500 - 4200€ ......das denke ich.
Und wenn der vordere Stoßfänger nicht mit im Gutachten steht, sagst du zu deinem FFH, den macht ihr mir aber mit. Und schon hast du wieder einen schicken RS.

Gruß
Bernd
 

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