Sind diese Felgen erlaubt?

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Chris90

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Hallo,

ich hoffe es ist erlaubt, solche Fragen hier zu stellen...
Ich will mir diese/nächste Woche Winterräder kaufen. Allerdings will ich Felgen, die ich nicht extra beim TÜV eintragen lassen muss, also 235/35R19 87Y.
Ich möchte diese Felgen auch nicht jede Woche putzen und habe mir deshalb seidenmatt/schwarze heraus gesucht.

Die Daten sind folgende:

ETABETA TETTSUT Black
Felgendurchmesser : 19 Zoll
Felgenbreite : 8 Zoll
Lochkreis : 5 x 108 mm
Einpresstiefe : 40 mm
235/35 R19 91 W XL

Eigentlich stimmt alles außer die Felgenbreite (original 8,5 Zoll) überein. Ist die Felgenbreite egal oder muss die auch 8,5 Zoll betragen bzw. müsste ich bei 8 Zoll zum TÜV?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand hilft, weil von Felgen habe ich leider nicht viel Ahnung :(

LG
Lord
 
Hi,

also ob eintragen oder nicht hängt weniger mit der Dimension zusammen, als eher mit einem Gutachten/ABE/EG Betriebserlaubniss. Wenn diese Felge ein Gutachten für den FFRS besitzt, dann brauchst du nicht zum TüV. Wenn nicht, musst du zum TüV auch wenns die exakt selben Dimensionen sind. Was bei dieser Felge auffällt ist die ET40 was in verbindung mit einer Tieferlegung Vorne schon eng wird.

Ich z.B. hab meine OZ die 8,5x19 ET 45 haben mit Hilfe eines Gutachtens eintragen lassen, kostest je nach dem um die 40€. Dann bist du auf der sicheren Seite. ;)

Hoffe es hilft Dir, wenn ich schmarn verzapft hab bitte korrigieren. :mrgreen:

Gruß Tobi
 
anders ausgedrückt: stell dir vor irgendwer fährt dir ins Auto, die Polizei kommt, nimmt den Schaden auf, schaut deine Papiere an, lacht dich aus und fahren weg.
Selbst wenn du nicht schuldig bist hatte dein Auto keine Betriebserlaubnis, somit folgt dass deine Versicherung keinen Cent zahlt, der andere nur seinen eigenen Schaden und du auch noch angeklagt wirst ... ich weiß garnet warum manche echt nicht so weit denken :doh:

Summa Summarum: Entweder Festigkeitsgutachten oder Teilegutachten für die Felge besorgen und dann eintragen lassen, ohne kommt man schneller in die Hölle als man sich verhofft - außer es gibt eine EG Freigabe für die Felge und den RS, dann nur den Fetzen Papier mitführen.
 
Ah Okay, ich wusste nicht, dass man immer zum TÜV gehen muss, wenn man andere Felgen kauft (bisher waren die Winterräder immer mit dabei :D )

Also Tieferlegen kommt zwar jetzt noch nicht in Frage, aber vielleicht in den nächsten Jahren. Also würde es mit einer Einpresstiefe von 43mm besser aussehen!?

Da habe ich nämlich auch gleich welche gefunden (ETABETA ROCHEL Black).
Aber wie ist das nun mit der Felgenbreite? Sind 8 Zoll in Ordnung?

LG
lord
 
Also meine Winterfelgen sind auch 0,5 Zoll "zu breit" für die EG Übereinstimmungserklärung. Im Gutachten steht explizit drin, dass am Focus (inkl. ST) keine Eintragung und Tüv Abnahme notwendig ist, sofern ich eine in der Übereinstimmungserklärung aufgeführte Reifendimension fahre.

Also ins Gutachten schauen, was da für den RS drin steht. Bei Unklarheiten sollte aber immer der Tüv hinzugefzogen werden um den von Dino angesprochenen Ärger zu vermeiden :)
 
Sorry wenn meine Worte etwas harsch klangen, war nicht bös gemeint, jedoch wollen wir alle so lange wie möglich Spass an unserem Kärrele haben. Die Winterreifen sind meistens Stahlfelgen, mir wäre nicht bekannt dass es Stahl 18 und 19" gibt :nixweiss: 17" würde eventuell gerade so passen aber ähm eng ist eigentlich in anderen Bereichen geiler als zwischen Felge und Bremsscheibe :ugly:

Ich fahr dieses Jahr ernsthaft die 19er im Winter und nächstes Jahr nach der modifizierten Bremsanlage gibt's auch für mich 18" Sommer bzw. Winterfelgen :thumbs-up_new: 8) zum Glück sind zu langlebige Gummis kein Problem beim RS :mrgreen: :ugly:
 
Also kann ich mir diese Felgen zum Beispiel holen:

ETABETA ROCHEL Black

Felgendurchmesser : 19 Zoll
Felgenbreite : 8 Zoll
Lochkreis : 5 x 108 mm
Einpresstiefe : 43 mm
235/35 R19 91 W XL

Im Lieferumfang ist unter anderem auch das TÜV-Teilegutachten fahrzeugspezifisch bzw. das Festigkeitsgutachten zur Felge enthalten

Also muss ich das beim TÜV nicht eintragen lassen und die Felgen würden dann auch auf meinen RS passen oder?
 
Nein !

Du musst gucken was in dem Gutachten steht!!!! Pauschalisierte Aussagen helfen da nicht weiter!
 
Kurz gesagt:
Man muss jede Felge beim TÜV abnehmen lassen. Ausgenommen es handelt sich um original Ford Felgen mit Freigabe für den RS oder um Felgen mit einer ABE für den RS.

In 19" ist mir bisher keine Felge mit einer ABE für den RS bekannt.
Man könnte sich allerdings originale 19" Räder holen, die dann schwarz matt pulverbeschichten lassen und dann darf man die ohne weiteres fahren.

In 18" und 17" gibt es mittlerweile schon ein paar wenige Felgen mit einer ABE für den RS.
 
Meine Aussage bezieht sich auf die Auflage 11B aus einem Gutachten (sind die Auflagen eiheitlich?)
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Allerdings gilt dies auch nur gültig, sofern der Wagen nicht tiefergelegt ist, bzw. das Fahrwerk dem Originalzustand entspricht. Einfach in das Gutachten / ABE reinschauen, dann werden dir die meisten Fragen ohnehin beantwortet
 
Dino schrieb:
Selbst wenn du nicht schuldig bist hatte dein Auto keine Betriebserlaubnis, somit folgt dass deine Versicherung keinen Cent zahlt, der andere nur seinen eigenen Schaden und du auch noch angeklagt wirst ... ich weiß garnet warum manche echt nicht so weit denken :doh:

Sorry, aber so ganz stimmt das nicht ...
Zu allererst ist es von Versicherungsseite intressant, ob eine Unfallkausalität besteht. Ansonsten kann die Versicherung den Versicherungsnehmer nicht in den Regress nehmen.
In der KFZ-Haftpflichtversicherung ist der Versicherer nie leistungsfrei. Er kann bei einer schweren Obliegenheitsverletzung allerdings bis zu € 5.000,-- regressieren.


In der Kasko sieht es etwas anders aus, allerdings ist es auch dort so, "dass der Verstoß generell geeignet sein muss, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt".

Die detaillierten Regelungen kann übrigens jeder in seinen Versicherungsbedingungen nachlesen, denn nur auf diese Regelungen kann sich der Versicherer berufen.
Es gibt nämlich kein Gesetz, wonach bei erloschener ABE auch gleichzeitig der Versicherungsschutz erlischt. Auch findet man in den AVB etwaige Regresshöchstgrenzen in der Kaskoversicherung.

Die Regressgründe, die tatsächlich öfters durchgesetzt werden sind Alkohol am Steuer, andere grobe Fahrlässigkeiten, Fahrerflucht, ... aber auch dort kommt es danach zum Rechtsstreit, wo dann oft der Versicherung der Regress verweigert wird (zB mit 0,7 Promille gegen den Baum, aber nicht der Eigentümer des KFZ)

Bei Felgen wird es desweiteren nicht zum Regress kommen, da Sie im Falle eines Kaskoschadens (zB selbstverschuldeter Unfall) nicht dazu gedient haben, das Auto schneller zu machen bzw. leistungsstärker. Die Kausalität wäre in dem Fall einfach nicht hergestellt (ich habe Felgen am Auto und fahre deswegen rasanter).
(vgl dazu eine ähnliche Anfrage: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=40372&)

Wenn es nach obiger Aussage ginge, wäre die Felge dann auch im Rahmen der Vollkasko nicht diebstahl- oder vandalismusversichert, was natürlich nicht stimmt. ABE hat auf diesen Kaskoschaden keine Auswirkung.

Gruß
Christoph
 
Könnt ihr mir denn bitte schreiben, welche Winterfelgen ihr auf eurem RS habt?
Also was mich interessiert, wären Reifengröße, Felgendurchmesser, Felgenbreite, Einpresstiefe, Hersteller und Modell.
Wenn ihr Fotos habt, dann würde ich diese auch gerne sehen.

Ich hoffe ihr macht euch die Mühe, weil ich müsste mir langsam echt mal Winterräder besorgen :hilfe:
 
Hey Leute! ;)

ich klink mich hier mal mit ein, da ich die gleiche Frage habe.

kann ich auf meinem RS folgende Felgen/Reifen Kombi fahren:???

ROCHEL 8x19 LK 5x108 ET43

Link zum Shop: http://www.felgenoutlet.de/felgen/info/15374_p311586/etabeta_ROCHEL_Black

Gutachten welches laut Shop dabei ist: http://www.felgenoutlet.de/gutachten/15374/etabeta.typenliste.pdf

Frage an euch ist:

1) passen die 8x19 ET 43 Felgen auf den RS ohne Probleme?

2) im Gutachten ist der RS nicht aufgeführt, d.h. für mich.....???

Danke euch schonmal für eure Hilfe ;)
 
Ich habe mir jetzt die Ford Focus RS500 Felgen für 269€/Felge bestellt.
Darauf kommen dann 235/35 Vredestein Wintrac W Reifen (je Reifen 208€).
Ich denke mal, dass die Räder für den Winter optimal sind.
Falls jemand möchte, werde ich hier noch ein Foto mit meinem RS inkl. RS500 Felgen reinstellen.

Liebe Grüße
lord
 
Ich werde 235/35 R19 V fahren. Vermutlich Dunlop oder Conti. Dunlop Wintterreifen sind besonders auf Schnee immer ziemlich gut. Conti sowieso, wenn man von der schnellen Abnutzung absieht.
 
@ PS-Fr3ak

Ich fahre 8,5 x 19 ET 40 und hab keine Probleme. Fahrwerk ist Serie.

Grüße
der Gamble
 

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