THREAD OHNE BETREFF - TOB !!

Focus RS Forum

Hilfe Unterstützen FOCUS RS:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Smoky schrieb:
Ich drück die Daumen, auch als Bayern-Fan :thumbs-up_new:

Jawohl der Chef ist Bayern Fan! Ich auch, Leo auch. :cooler:

Natürlich müssen die deutschen Teams international weit kommen. :ja:

Auch wenn Stuttgart klarer Aussenseiter ist, die können eigentlich nur gewinnen. Haben nix zu verlieren.
 
Hab noch was lustiges zu erzählen. Ich habe heute meinen Type R abgeholt und da erzählte mir der Meister das sich über die Sommerzeit eine Maus bei mir im Luftfilterkasten eingenistet hatte. Er hat mir die Bilder dann gezeigt und ich war voll baff 8O 8O . Ein Riesennest in meinen Luftfilterkasten. Ich hab davon ja keine Ahnung gehabt fahre seit 01.11.2009 mit dem Nest ständig umher :lol: :lachtot: .

Morgen ruf ich da nochmals an. Er soll mir die Bilder schicken .
 
scooby27 schrieb:
Hab noch was lustiges zu erzählen. Ich habe heute meinen Type R abgeholt und da erzählte mir der Meister das sich über die Sommerzeit eine Maus bei mir im Luftfilterkasten eingenistet hatte. Er hat mir die Bilder dann gezeigt und ich war voll baff 8O 8O . Ein Riesennest in meinen Luftfilterkasten. Ich hab davon ja keine Ahnung gehabt fahre seit 01.11.2009 mit dem Nest ständig umher :lol: :lachtot: .

Morgen ruf ich da nochmals an. Er soll mir die Bilder schicken .
:lachtot: :lachtot: :lachtot:
Ja die Bilder will ich sehen.sieht sicher geil aus
 
freezzz schrieb:
scooby27 schrieb:
Hab noch was lustiges zu erzählen. Ich habe heute meinen Type R abgeholt und da erzählte mir der Meister das sich über die Sommerzeit eine Maus bei mir im Luftfilterkasten eingenistet hatte. Er hat mir die Bilder dann gezeigt und ich war voll baff 8O 8O . Ein Riesennest in meinen Luftfilterkasten. Ich hab davon ja keine Ahnung gehabt fahre seit 01.11.2009 mit dem Nest ständig umher :lol: :lachtot: .

Morgen ruf ich da nochmals an. Er soll mir die Bilder schicken .
:lachtot: :lachtot: :lachtot:
Ja die Bilder will ich sehen.sieht sicher geil aus


Da ist ja auch windstille :lachtot: :lachtot: Beim RS kann das nicht sein, wenn er sich mal verschluckt, weisst was es war :mrgreen:
 
Scream1984 schrieb:
focusmaniac schrieb:
Wie gesagt, bis 2 Monate gehst du noch straffrei aus. :)
Aber da kann uns doch Onkel Frank sicher mehr zu sagen, oder? :D

Die Strafen sind aber recht milde wenn Du z.B. 3 Monate überziehst zahlste 15 €! 2 Monate kannste wie bereits richtig erwähnt wurde ohne Strafe überziehen. Im Bußgeldkatalog ist das alles vermerkt.

Hier mal der Strafkatalog: Hier klicken



Ja ja so ist das.... ABER hast Du einen Unfall... Dann stehst Du aber blöd da !!!!! Nicht Verkehrssicher.... KEINE VERSICHERUNG
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :nein:

:warn:
 
Fan schrieb:
Scream1984 schrieb:
focusmaniac schrieb:
Wie gesagt, bis 2 Monate gehst du noch straffrei aus. :)
Aber da kann uns doch Onkel Frank sicher mehr zu sagen, oder? :D

Die Strafen sind aber recht milde wenn Du z.B. 3 Monate überziehst zahlste 15 €! 2 Monate kannste wie bereits richtig erwähnt wurde ohne Strafe überziehen. Im Bußgeldkatalog ist das alles vermerkt.

Hier mal der Strafkatalog: Hier klicken



Ja ja so ist das.... ABER hast Du einen Unfall... Dann stehst Du aber blöd da !!!!! Nicht Verkehrssicher.... KEINE VERSICHERUNG
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :nein:

:warn:

Da hast Du natürlich vollkommen Recht! Gehen wir aber mal davon aus das hacky in keinen Unfall verwickelt sein wird. ;)

@scooby: Deine Geschichte ist ja auch mal krass. :lol:
 
ja, das mit nem unfall waer natuerlich extremst bloed. Wenn ich jetzt aber erwischt werde, bekomm ich ja ne verwarnung und muss blechen, was passiert aber wenn ich trotzdem weiter fahr und nochmal erwischt werde? :confused2:
 
Fan schrieb:
Ja ja so ist das.... ABER hast Du einen Unfall... Dann stehst Du aber blöd da !!!!! Nicht Verkehrssicher.... KEINE VERSICHERUNG
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :nein:

:warn:

Sorry Frank, aber das habe ich anders in Erinnerung. Der TÜV Stempel sagt nichts über die Verkehrsicherheits des Fahrzeugs aus. Wenn z.B. deine Bremsen versagen obwohl du einen Tag vorher einen frischen TÜV Stempel bekommen hast kannst du dich trotzdem nicht darauf berufen. Und genauso ist das umgekehrt. Wenn du nicht schuld bist ändert daran auch der abgelaufene TÜV nichts.
 
focusmaniac schrieb:
Fan schrieb:
Ja ja so ist das.... ABER hast Du einen Unfall... Dann stehst Du aber blöd da !!!!! Nicht Verkehrssicher.... KEINE VERSICHERUNG
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :nein:

:warn:

Sorry Frank, aber das habe ich anders in Erinnerung. Der TÜV Stempel sagt nichts über die Verkehrsicherheits des Fahrzeugs aus. Wenn z.B. deine Bremsen versagen obwohl du einen Tag vorher einen frischen TÜV Stempel bekommen hast kannst du dich trotzdem nicht darauf berufen. Und genauso ist das umgekehrt. Wenn du nicht schuld bist ändert daran auch der abgelaufene TÜV nichts.


Fahrlässigkeit kann man dem Fahrer grundsätzlich nachweisen !!! wenn er den HU-Termin überschritten hat !!!!
Wenn man dem Fahrer auch noch nachweisen kann, das er von einem sicherheitsrelevanten Mangel wusste, und deshalb den HU-Termin überschritten hat, und eine Fahrt angetreten hat (die zu einem Unfall führte), dann gilt dies als Vorsatz.

Also wird die Kaskoversicherung sich gegen Ausgleich streuben..., wenn sie nachweisen kann, dass der ursächliche Mangel bei einer erfolgten HU erkannt worden wäre. !!!!!!

Die Haftpflicht berührt das aber nicht. :thumbs-up_new:
 
Fan schrieb:
focusmaniac schrieb:
Fan schrieb:
Ja ja so ist das.... ABER hast Du einen Unfall... Dann stehst Du aber blöd da !!!!! Nicht Verkehrssicher.... KEINE VERSICHERUNG
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :nein:

:warn:

Sorry Frank, aber das habe ich anders in Erinnerung. Der TÜV Stempel sagt nichts über die Verkehrsicherheits des Fahrzeugs aus. Wenn z.B. deine Bremsen versagen obwohl du einen Tag vorher einen frischen TÜV Stempel bekommen hast kannst du dich trotzdem nicht darauf berufen. Und genauso ist das umgekehrt. Wenn du nicht schuld bist ändert daran auch der abgelaufene TÜV nichts.


Fahrlässigkeit kann man dem Fahrer grundsätzlich nachweisen !!! wenn er den HU-Termin überschritten hat !!!!
Wenn man dem Fahrer auch noch nachweisen kann, das er von einem sicherheitsrelevanten Mangel wusste, und deshalb den HU-Termin überschritten hat, und eine Fahrt angetreten hat (die zu einem Unfall führte), dann gilt dies als Vorsatz.

Also wird die Kaskoversicherung sich gegen Ausgleich streuben..., wenn sie nachweisen kann, dass der ursächliche Mangel bei einer erfolgten HU erkannt worden wäre. !!!!!!

Die Haftpflicht berührt das aber nicht. :thumbs-up_new:

Auch das stimmt so nicht ganz! Sollte tatsächlich ein Vorsatz bzw. eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können gilt dies als Obliegenheitsverletzung und die Haftpflicht zahlt zuerst kann dann aber beim Versicherungsnehmer regressieren und sich das Geld zurückholen. In der KFz Haftpflicht jedoch max € 30.000,- bei 3 Obliegenheitsverletzungen (zumindest in Österreich so) hab den Klugscheiß Smilie nicht gefunden :DX:
 
Aber wisst Ihr was ich bedenklich finde... das wir uns hier über Versicherungsschutz unterhalten... in einem Forum, wo (ich schätze mal niedrig) über 50 % aller aktiven Mitglieder ... GAR KEINEN Versicherungsschutz mehr haben !!! :lol:

Anmerkung:

Kein Versicherungsschutz bei ERLÖSCHEN der BETRIEBSERLAUBNIS !


Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden.

Änderungen können nur durch:
- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
-Entfernen von Bauteilen

vorgenommen werden.
Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird. Wenn also jemand den Auspuff verliert, liegt keine Änderung i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO vor und damit kein Erlöschen der BE.
Anders, wenn beispielsweise der Mittelschalldämpfer entfernt wird, um einen anderen Klang zu erreichen.

Durch die Änderung müssen jedoch eine oder mehrere weitere tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Entweder muss

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.

Eine Kombination der einzelnen Punkte ist durchaus möglich.


Ja ja... so ist das... 8O
:mrgreen: :p
 

Neueste Beiträge

Oben