RS2 aus Lux importieren ?

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Ellmer-Autosport

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kennt siche einer damit aus was für Kosten anfallen wenn man ein Fahrzeug aus LUxemburg importiert ?

gibt es da Unterschiede zwischen neu und Gebrauchtwagen ?
 
Ellmer-Autosport schrieb:
kennt siche einer damit aus was für Kosten anfallen wenn man ein Fahrzeug aus LUxemburg importiert ?

gibt es da Unterschiede zwischen neu und Gebrauchtwagen ?



1. Woher bekomme ich diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung?

2. Wie ist das wenn es kein Neuwagen ist, sondern ein gebrauchter so um BJ 2000?


Antwort:
zu1.) Beim Erwerb von Fahrzeugen aus einem anderen EU-Land erhalten Sie von Ihrem Lieferanten ein sogenanntes COC-Papier, auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt.

Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemaliger Fahrzeugbrief).


COC oder auch Certifikate Of Confirmity = EWG Übereinstimmungsbescheinigung

Das sind die Fahrzeugpapiere die man im Ausland hat.


zu2.)

Was muß ich beim Import von Gebrauchtwagen aus der EU beachten?

1. Der Antragsteller hat die Verfügungsberechtigung anhand der Originalrechnung bzw. eines Kaufvertrages nachzuweisen.

2. Vorlage des bisherigen Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war, oder einer eidesstattlichen Versicherung des letzten Halters über den Verlust des Fahrzeugbriefes.

3. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung aus Staaten außerhalb der EU. (Auch bei den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften und ihrer Mitglieder. Mitgliedsstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Großbritannien).

4. Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, sog. KBA-Anfrage (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Die Vordrucke sind bei der Zulassungsstelle erhältlich. Die Bescheinigung ist nur 1 Monat gültig.

5. Wird ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zugelassen, muß sich der Halter selbst um die Abmeldung des Fahrzeuges im Ausland kümmern. Eine Ausnahme bilden nur zugelassenen Fahrzeuge aus den Niederlanden. Es werden dann Originalpapiere und Kennzeichenschilder eingezogen.

6. Wenn vorhanden, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EG-Typ-Genehmigung), ansonsten Vollgutachten (Gutachten nach § 21 StVZO) und AU-Bescheinigung.

7. Weiter sind am Zulassungsschalter vorzulegen:

Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung
bei Firmen Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
Versicherungsdoppelkarte
8. Bei Fahrzeugen, die nicht älter als 3 Monate sind, ergeht eine Mitteilung an das Finanzamt

An Kosten fallen lediglich Unterschiede in der jeweiligen Umsatzsteuer des Landes an, weitere Steuern werden normalerweise nicht erhoben.
 
dank dir Jörg

also heißt das im klartext

KEINE zusätzlichen Kosten was Umsatzsteuer oder dergleichen angeht da es sich um ein EU Land handelt ?
 
Ellmer-Autosport schrieb:
dank dir Jörg

also heißt das im klartext

KEINE zusätzlichen Kosten was Umsatzsteuer oder dergleichen angeht da es sich um ein EU Land handelt ?


Wichtig sind nur die oben aufgeführten Papiere, sonst gibt es fett Stress mit unseren Freunden vom Finanzamt...
 
Klugscheißer Modus ein:

Und lieber Guido,

wenn Du bei einem Händler mit UmSt-ID einkaufst und auch Deine UmSt-ID aus D vorlegst, kannst DU netto einkaufen und must die UmSt bei der Einfuhr nach D nicht einmal vorlegen !

Klugscheißer Modus aus !


Gruß aus Nordbayern
 
Ellmer-Autosport schrieb:
kennt siche einer damit aus was für Kosten anfallen wenn man ein Fahrzeug aus LUxemburg importiert ?

gibt es da Unterschiede zwischen neu und Gebrauchtwagen ?

Hey... :winken:

Also ich habe meinen Ford Focus RS auch aus Luxemburg importiert, für mich sind keinerlei extra Kosten angefallen, musst halt wirklich nur drauf achten das du alle Papiere bekommst um hier keine Probleme zu kriegen beim anmelden..

Bei Fragen einfach PM... :bravo:
 
Jetzt hab ich auch noch ein paar Fragen, wenn ich mein Auto bei nem Händler im Ausland hole, kann ich da auch mein altes Fahrzeug wie in Deutschland eintauschen?
Wie siehts mit Finanzierungen aus, gehen die auch zum Beispiel in Belgien, Lux. oder den Niederlanden??
 
Du kannst keine Finanzierung machen in Luxemburg oder Frankreich, wenn du deinen Wohnsitz nicht dort hast. Der Grund ist wohl der, dass die dich nicht rechtlich verfolgen können, wenn du nicht zahlst (sprich Pfändungen etc im Ausland). Ich weiss aber, dass wir Luxemburger in Belgien Kredite aufnehemn können, aber das ist auch wahrscheinlich nur der Fall weil Belgien und Luxemburg ein Abkommen haben und eine sogenannte "Union Economique Belgo Luxembourgeoise" gegründet hatten. Keine Ahnung wie ich das auf Deutsch übersetzen soll :mrgreen:

Klar kannst du dein Fz in Zahlung geben, wie auch in Deutschland, allerdings muss du dich selbst um die Anmeldung kümmern. Du meldest dein Auto ab auf den neuen Eigentümer (Händler dann) und händigst ihm die Papiere aus, sonst kann er dein Fz nicht weiterverkaufen (ist ja logisch).

In Bitburg hatte ich 3 Corvettes gekauft udn jedes Mal die Alte in Zahlung gegeben und jedes Mal hat er die Abmeldung in Luxemburg selbst gemacht. Der Grund war wohl der, dass er sich gut in Luxemburg mit den Behörden auskennt, da er sehr viele Fahrzeuge nach Luxemburg exportiert. Subaru Trier macht das auch, du musst dich einfach beim ausländischen Händler erkundigen, vielleicht macht er es auch.

Ich kaufe fast alle meine Autos in Deutschland, ausser sie sind hier billiger, wie es der Fall beim RS ist. :bigtongue:

Der Papierkram ist eigentlich nur eine unwesentliche Nebenerscheinung.
 
Ellmer-Autosport schrieb:
dank dir Jörg

also heißt das im klartext

KEINE zusätzlichen Kosten was Umsatzsteuer oder dergleichen angeht da es sich um ein EU Land handelt ?

Das ist leider falsch.
Ich habe einen RS von einem Privatmann in Lux gekauft.
Ist das Fahrzeug jünger wie 6 Monate oder hat weniger wie 6000km gelaufen, gilt das Fahrzeug als Neuwagen und muss in Deutschland komplett versteuert werden.
Ganz krass wäre ein 10 Jahre altes Auto mit 4000km auf der Uhr ein Neuwagen und der Kaufpreis muss versteuert werden.
Wer von Privat in Lux kauft hat die Arschkarte, weil der Verkäufer die Mehrwertsteuer nicht ausweisen kann. Er kann zwar beim Lux Finanzamt eine Erstattung der Steuer beantragen, was aber Jahre dauern kann und den Kaufpreis um die Steuer mindern. Das wird aber niemand machen.

Also wichtig ist das Auto muss älter wie 6 Monate und mehr wie 6000km gelaufen haben!
Zur Zulassung wird der alte Lux Brief, Lux Abmeldung und die COC benötigt.
 
Da Guido Gewerbetreibender ist gilt dies nicht für Ihn und genauso habe ich das beantwortet. Eine Privatperson ist etwas völlig anderes...
 
Ich habe dich schon verstanden. Das Problem ist nur beim Kauf von Privat. :prost:
 
mike schrieb:
Ich habe dich schon verstanden. Das Problem ist nur beim Kauf von Privat. :prost:

Ich bin davon ausgegangen, das er garantiert als Gewerbetreibender kein Fahrzeug bei einem Privatmann ohne Umsatzsteuer ID einkaufen würde.
Das würde sich ja auch in Deutschland nie für Ihn rechnen.
Ansonsten hast du natürlich Recht, aber eben nur bei Kauf von Privat, was aber wie gesagt zu 99% nicht auf einen Gewerbetreibenden zu treffen wird.
 
Hier nochmal im Klartext:

Erwirbt ein Käufer im EG-Ausland einen Wagen, fallen in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Kaufpreis an. Es handelt sich dabei um einen innergemeinschaftlichen Erwerb, wobei Privatpersonen den Kauf des Autos den deutschen Finanzbehörden melden und die Umsatzsteuer überweisen müssen. Nicht von Bedeutung ist dabei, ob das Auto im Ausland selbst abgeholt oder aber geliefert wurde. So unterliegen auch im EG-Ausland erworbene deutsche Fabrikate, sogenannte Reimporte, im Rahmen der Fahrzeugeinzelbesteuerung den Bestimmungen zur Umsatzsteuerpflicht. Verschiedene Kriterien sind zu beachten, die ein Fahrzeug als neu einstufen. So darf es nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt haben oder die erste Inbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurück liegen.

Wird im EG-Ausland von einer Privatperson ein wie oben beschriebenes neues Auto gekauft, muss also beim zuständigen Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Anhand des ausgefüllten Vordruck USt 1B sowie der Anlage USt 1 B muss die Höhe der Umsatzsteuer selbst ausgerechnet werden. Zugrunde liegt dabei der Kaufpreis inklusive eventueller Sonderausstattung. Auf diesen Betrag werden 19 Prozent Umsatzsteuer hinzugerechnet. Über den Kaufpreis des Wagens muss eine entsprechende Rechnung ausgestellt worden sein, die den Finanzbehörden vorzulegen ist. Ist der Kaufpreis in einer anderen Währung als dem Euro ausgewiesen, ist eine Umrechnung erforderlich. Als Kurs wird dabei der Tageskurs des Kauftages zugrunde gelegt. Hierfür ist die Bestätigung einer Bank oder ein Kurszettel nötig.

Die entsprechende Umsatzsteuererklärung für den innergemeinschaftlichen Erwerb eines Fahrzeugs muss bis zum zehnten Tag nach dem Kauf dem zuständigen Finanzamt zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig ist an diesem Tag die Umsatzsteuer fällig. Bei nicht fristgerechter Erklärung, legt das Finanzamt unter Umständen einen Verspätungszuschlag fest, falls eine Steuerhinterziehung in diesem Zusammenhang nachgewiesen wird, droht ein entsprechendes Verfahren. Bei verspäteter Umsatzsteueranmeldung kann das Finanzamt außerdem für jeden angefangenen verspäteten Monat einen Säumniszuschlag in Höhe von 0,5 Prozent des ausstehenden Betrages verlangen.

Da die Zulassung oder Registrierung von Fahrzeugen, die im EG-Ausland gekauft wurden, von den jeweiligen Behörden an die zuständigen Finanzämter gemeldet werden müssen, sind diese stets über entsprechende Käufe informiert.
 

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