Hi,
komme grad vom Tüv und wollte eigentlich die K&N 57s Performance Airbox einregen lassen....wollte.
TÜV-Prüfer meinte, noch ohne die Papiere oder das Auto näher als 15 m gesehen zu haben, dass ein Luftfilter und eine Sonderauspuffanlage nicht zusammen machbar wären.
Dass die Auspauffanlage EG-Papiere hat, und ich ein Gutachten für das K&N Kit habe, hat Ihn nicht interessiert.
Hab Ihm dann das Gutachten gezeigt, und da steht wortwörtlich:
Sonderschalldämpfer
Gegen die Verwendung der Motoränderung in Verbindung mit Sonderschalldämpfern bestehen keine technischen Bedenken, sofern für diese eine ABE oder EG-BE vorliegt, welche/r die Kombination mit dem geänderten Luftfilter von K&N zulässt.
TÜV-Prüfer meinte, es müssten für eine Eintragung Geräuschmessung etc. gemacht werden.
So einfach ginge das nicht und das K&N Gutachten wäre hinfällig, da Sonderauspuffanlage.
Und die Auspuffanlage wäre auch sicher nicht mit dem Luftfilter gestestet worden (so interpretierte er den Wortlaut im Gutachten), wobei Ihm die Auspuffpapiere gar nicht interessiert haben.
Wäre ich jetzt mit original Auspuff angetanzt wäre das Ganze sicher kein Problem gewesen.
Nur was passiert dann wenn ich mir erst das K&N Kit eintagen lasse, und dann von original Auspuff auf ne EG Anlage wechsle?
Verliert dann die Eintragung die Gültigkeit oder der Auspuff die EG-BE?
Schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder das K&N Kit eintragen lassen und das vllt. trotz EG-Auspuff?
Glaub ich fahr am Di. mal zur nächsten TÜV-Station..
Gruss, Thorsten
komme grad vom Tüv und wollte eigentlich die K&N 57s Performance Airbox einregen lassen....wollte.
TÜV-Prüfer meinte, noch ohne die Papiere oder das Auto näher als 15 m gesehen zu haben, dass ein Luftfilter und eine Sonderauspuffanlage nicht zusammen machbar wären.
Dass die Auspauffanlage EG-Papiere hat, und ich ein Gutachten für das K&N Kit habe, hat Ihn nicht interessiert.
Hab Ihm dann das Gutachten gezeigt, und da steht wortwörtlich:
Sonderschalldämpfer
Gegen die Verwendung der Motoränderung in Verbindung mit Sonderschalldämpfern bestehen keine technischen Bedenken, sofern für diese eine ABE oder EG-BE vorliegt, welche/r die Kombination mit dem geänderten Luftfilter von K&N zulässt.
TÜV-Prüfer meinte, es müssten für eine Eintragung Geräuschmessung etc. gemacht werden.
So einfach ginge das nicht und das K&N Gutachten wäre hinfällig, da Sonderauspuffanlage.
Und die Auspuffanlage wäre auch sicher nicht mit dem Luftfilter gestestet worden (so interpretierte er den Wortlaut im Gutachten), wobei Ihm die Auspuffpapiere gar nicht interessiert haben.
Wäre ich jetzt mit original Auspuff angetanzt wäre das Ganze sicher kein Problem gewesen.
Nur was passiert dann wenn ich mir erst das K&N Kit eintagen lasse, und dann von original Auspuff auf ne EG Anlage wechsle?
Verliert dann die Eintragung die Gültigkeit oder der Auspuff die EG-BE?
Schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder das K&N Kit eintragen lassen und das vllt. trotz EG-Auspuff?
Glaub ich fahr am Di. mal zur nächsten TÜV-Station..
Gruss, Thorsten