Anschlussgarantie für Focus RS MK3

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SmilyWilly

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Hallo, kann mir jemand eine Neuwagen Anschlussgarantie für meine MK3 RS

vermitteln? Leider hat mein Vorbesitzer nur die Werksgarantie von 2 Jahren abgeschlossen

Was mir bei Baujahr 04/16 doch ein Bischen Risikobehaftet ist.

Meine Fordhändler im Umkreis haben leider keine Lust mein Auto zu versichern.

Mit freundlichen Grüßen
 
Die originale von Ford bekommst du nur bis 9 Monate nach Erstzulassung. Ob es andere gibt, die ähnlich versichern, bezweifel ich, nach der Möglichkeit habe ich auch schon gesucht
 
Ich denke das sieht schlecht für dich aus.
Auf der Ford-Seite steht z.B. "Wenn Sie sich beim Kauf Ihres neuen Ford für den Ford Protect Garantie-Schutzbrief entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, für bis zu weitere 5 Jahre den Schutz einer Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen" und den Garantiebedingungen "Die Garantie wird dem Erstkäufer des Fahrzeugs gegeben und gilt innerhalb der genannten Garantiegrenzen auch für den Fall eines Weiterverkaufs"
Ansonsten Kundenhotline: 0221 9999 2999
oder vielleicht mal einen anderen, größeren Händler kontaktieren wie. z.B: Ford R&S (http://www.rsmobile.de), die Sitzen in Köln direkt neben dem Werk und, so weit ich weiß, arbeiten die seeeehr eng mit Ford zusammen.

Ansonsten gibt´s noch diese "Garantieversicherungen" die meistens von nicht fahrzeugspezifischen Händlern beim Fahrzeugverkauf oben drauf gepackt werden. Ob man da aber als "Normalo" dran kommt weiß ich nicht...
 
Für den nächsten Besitzer gabs ja noch die Möglichkeit der A1 Garantie beim Gebrauchtwagenkauf bei Ford. Ob das jetzt auch noch ginge...? :nixweiss: Könnte man ja mal anfragen da wo er gekauft wurde.

Wo steht das eigentlich mit den 9 Monaten? Habs noch nirgendwo schriftlich gesehen. Oder ist das nur über Mundpropaganda im Umlauf?
 
Man kann bei nem Händler noch ne andere Garantie abschließen wenn die Werksgarantie noch nicht abgelaufen ist und alle Serviceintervalle eingehalten wurden. Früher nannte sich das mal Ford A1 Garantie, Nachteil ist allerdings das nicht 100 Prozent der Kosten in nem Schadenfall übernommen werden, das ist gestaffelt vom Fahrzeugalter wieviel Prozent übernommen werden.
 
Genau um die A1 Anschluss Garantie geht es mir.

Diese will mir aber kein Händler verkaufen.

Ford direkt kann das nicht. Dort habe ich schon angefragt.

Diese haben mich an die Händler verwiesen. Aber anscheinend

Haben wir hier nur Händler die auf den schnellen Profit ohne jegliches

Risiko aus sind.

Vielleicht findet Sich ja hier im Forum ein mitleser der mir

Weiter helfen kann.
 
In den Texten dazu steht auch immer "bei allen teilnehmenden Fordhändlern" scheint also nichts zu sein was standartmäßig im Repertoire sein muss. :(
 
Würde alternativ vorschlagen, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Der Motorschaden ist gut dokumentiert, und dann geht es halt über den Rechtsweg.
 
Gamble schrieb:
Für den nächsten Besitzer gabs ja noch die Möglichkeit der A1 Garantie beim Gebrauchtwagenkauf bei Ford. Ob das jetzt auch noch ginge...? :nixweiss: Könnte man ja mal anfragen da wo er gekauft wurde.

Wo steht das eigentlich mit den 9 Monaten? Habs noch nirgendwo schriftlich gesehen. Oder ist das nur über Mundpropaganda im Umlauf?

Ja, wo steht das, sagt einem der Händler.

Wenn das Fahrzeug mit FGS neu gekauft wurde hat man 12 Monate Zeit nach EZL diesen zu verlängern.
Wurde es ohne FGS gekauft kann man diesen innerhalb von 9 Monaten nachkaufen.
 
Hi Leute,

habe mir einen Blue & Black gekauft und nun steh ich vor der Überlegung, ob ich eine FGS Anschlussgarantie noch abschließen soll oder nicht.
Die Konditionen sehen wie folgt aus:
5 Jahre / 50.000 KM = 600,00 €
5 Jahre / 100.000KM = 800,00 €
7 Jahre / 70.000KM = 800,00 €
7 Jahre / 140.000KM = 1.000,00 €

ZDF:
Typ: Blue & Black
KM-Stand: 1500Km
Fahrleistung: 20TM/järhl
EZ:30.05.18 --> Werksgarantie bis 29.05.2020
Auslieferungsdatum von Ford: 20.02.18

Überlegungen:
Dadurch dass mein Fahrzeug ende der Produktionszeitraum ist und somit weniger Kinderkrankheiten hat, wie z.B. Zylinderkopfdichtung, stell ich mir die Frage bzgl. Kosten/Nutzen?

Was meint Ihr?
Für die Entscheidung habe ich jedoch nur noch diese Woche zeit, da sonst die 9Monate ab EZ abgelaufen sind.
Danke im Voraus.
 
Meines Wissens kann diese Garantie nur vom Erstbesitzer, also dem, der das Fahrzeug erstzugelassen hat, abgeschlossen werden. Bist Du der Erstbesitzer? Geht für mich nicht eindeutig aus Deinem Post hervor.
 
Habe ja einen vorführer der aufs autohaus zugelassen war und 5jahre hatte.
Als ich den gekauft habe haben die das aber noch auf die 7jahre erweitern können.

Zu dem zeitpunkt war der wagen 6 monate alt.
 
NitrousNorbert schrieb:
Gamble schrieb:
Für den nächsten Besitzer gabs ja noch die Möglichkeit der A1 Garantie beim Gebrauchtwagenkauf bei Ford. Ob das jetzt auch noch ginge...? :nixweiss: Könnte man ja mal anfragen da wo er gekauft wurde.

Wo steht das eigentlich mit den 9 Monaten? Habs noch nirgendwo schriftlich gesehen. Oder ist das nur über Mundpropaganda im Umlauf?

Ja, wo steht das, sagt einem der Händler.

Wenn das Fahrzeug mit FGS neu gekauft wurde hat man 12 Monate Zeit nach EZL diesen zu verlängern.
Wurde es ohne FGS gekauft kann man diesen innerhalb von 9 Monaten nachkaufen.
 
Also nehmen würde ich die Erweiterung auf alle Fälle :ja:
(Lass z.b. nur mal den KAT nach 2-3 Jahren durch sein und du hast das Geld wieder drinnen)

Wenn du viel fährst, würden die 5 Jahre und 100t km wohl besser zu dir passen.

Viel Spaß mit deinem RS :D
 

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