Eintragungsfrage

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Anonymous

Guest
Mal ne Frage,

war heute beim Tüv und hab Federn und Felgen eintragen lassen.
Ich bekomme ja dann den Wisch zum Eintragen in die Fahrzeugpapiere beim Strassenvekehrsamt.

Letztens meinte n Kumpel, das dies eintragen in den Fahrzeugschein gar nicht mehr Pflicht ist. Was mir neu wäre. Er war aber 100% davon überzeugt,dass es reicht diesen Tüv Wisch mit sich zu führen.

Der Püfersagte mir aber auch, dass es normal in den Scheineingetragen werden muss.
Was ist denn jetzt Fakt? Verkehrsamt hab ich heute netmehr erreichen können.
 
Servus

Bei einer eintragung mit GA (§ 19) reicht der wisch vom TÜV aber du hast gesagt die Felgen waren eine Einzelabnahme (§21) dann muß es in den Brief (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden und damit auch in den Schein .
 

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