Recaro Pole Position Eintragungsfähig?

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Fragt doch mal bei Raeder an.
Die haben in meinem Frosch auch einen fis Sitz eingetragen. Sogar mit einer Raeder Konsole, so dass der Sitz nochmal etwas tiefer kommt als bei der Recaro Konsole.
 
Hast Du da einen Link oder einen Kontakt parat? Konnte bei Google nichts finden.
 
Ich habe bei Raeder nachgefragt, die Pol Position sind nicht eintragungsfähig
 
dann schicke mir die Kontakten von dem Prüfer zu der die Sitze bei mir einträgt
 
Also, er trägt sie mir nur mit den RECARO Konsolen ein. Da passen wohl die vom MK2. Ich hab mir testweise mal welche geordert.
 
ole schrieb:
Also, er trägt sie mir nur mit den RECARO Konsolen ein. Da passen wohl die vom MK2. Ich hab mir testweise mal welche geordert.

Das ist ja schon mal eine bessere Antwort, als die, die mir Wiechers vor einiger Zeit erteilte. :D

Ich habe das Thema übrigens aufgegeben. Zu viele Hürden, zu viel Ärger.

Nette Anekdote: Ein Bekannter hat in seine Celica einen Satz Pro 2000 eingebaut und sie sich am Ende der Welt "eintragen" lassen. Zurück in der Heimat wurde ihm die Karre wegen den Sitzen stillgelegt... Dass die Sitze im Schein eingetragen und die Rückbank ausgetragen wurden interessierte den netten Herren nicht.
 
Das grenzt ja an Schikane. 8O
Wenn die EBE vom Amt erteilt wird und das Fahrzeug ordnungsgemäß ist, hat da niemand was still zu legen.

Ja, Wiechers hat für ihre Konsolen nur einen"Unbedenklichkeitsbescheinigung" und sonst nichts. Das geht dann nur im Rennsport. Die Recaro Konsole aus dem MK2 hat keine Genehmigung für den MK3, passt aber. Das reicht meinem tüffer und gut. Nur dumm dass die Recaro Konsolen doppelt so teuer sind, wie die von Wiechers :kotz:
 
Die originalen Sportster CS Sitze müssten still gelegt werden, weil lebensgefährlich. Wenn sich die Sitzlehne bei 10.000 KM bereits verstellt dann wie wird es bei 50.000 KM sein? Ich glaube nicht dass meine "verstellbaren" Sitze noch mal TÜV bekommen würden.
 
Finde das alles reichlich makaber. Sitze, die ab Werk bestellbar sind, haben im Prinzip für das Modell keine ABE. Ich gehe davon aus, dass die Sportster CS von Ford ganz normale Sportster mit anderem Bezug sind, weshalb es meiner Meinung nach keinen Unterschied macht ob ich eben die von Ford, oder die von einem Recaro Händler nehme. Am Ende des Tages habe ich als einzigen "Nachweis" der Legalität nur die Stickerei auf dem Sitz, die den Polizisten hoffentlich davon überzeugt, dass alles seine Richtigkeit hat, da es laut Recaro keine ABE dafür gibt.

Ich verstehe es einfach nicht. Ist das nur eine Masche, um den Sitz teurer verkaufen zu können? Rein theoretisch würde ich mich am Rande der Legalität bewegen, wenn ich das "edle Gestühl" nachrüsten würde, wie es bereits ein User hier gemacht wurde? Oder gibt es Unterschiede zwischen der Recaro Aftermarket und der Recaro OEM Version?

Das ist ja langsam albern...

Edit:

ole schrieb:
Das grenzt ja an Schikane. 8O
Wenn die EBE vom Amt erteilt wird und das Fahrzeug ordnungsgemäß ist, hat da niemand was still zu legen.

Mir wollte man damals das Auto stilllegen, weil die Shadowline Rückleuchten zu dunkel wären. "Verarschen kann ich mich alleine. So einen Dreck verkauft BMW ganz bestimmt nicht." Und wie sie das tun. :lachtot:
Durfte gnädigerweise noch nach Hause fahren und musste ein paar Tage später nur den Bericht vom TÜV einreichen. Die guten, alten Zeiten.
 
Ist denn sicher, dass es keine Kennzeichnung an dem Sitz gibt die eine Überprüfung zulässt? Evtl unter dem Sitz, an der Seite zur Mittelkonsole hin oder an dem Grundgerüst selbst iwie? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da keine Zulassung/Überprüfung für gab und auch im Fall einer Kontrolle nichts. Denke es gibt einfach nicht zwangsläufig gleichzeitig eine ABE, nur weil der Sitz im Zulassungsverfahren beim KBA für ein Fahrzeug abgenommen wurde.
Wäre ja auch ziemlich behindert für den Fahrzeughersteller. Er investiert die Kohle für die Zulassung, der Hersteller der Teile wartet dann einfach ab und kann die Teile dann auch verkaufen mit ABE. Und das sogar noch billiger als der Fahrzeughersteller weil er ja keine Prüfkosten hatte. Von daher wäre es ja durchaus vorstellbar, dass die zugelassen sind, der Zulieferer der sie eigentlich herstellt aber keine Ahnung bzw. Unterlagen davon hat.

Soweit ich weiß gibts das ja bei dem HJS Kat für den MK2 auch. Eine Version mit Zulassung und eine ohne. Der Unterschied ist da ja wohl nicht baulich sondern einfach, dass der eine keine Plakette hat und günstig ist und der andere eine hat und teurer ist weil die Kosten für das Prüfverfahren ja irgendwie reingeholt werden müssen. Vielleicht verhält es sich bei den Sitzen ja ähnlich. :nixweiss:


Zu den Sitzen des Bekannten: was ist Schikane daran, wenn die irgendeine halbgare Hinterhofeintragung haben, dass auffliegt und dann entsprechende Konsequenzen eintreten. Wie macht denn eine ausgetragene Rückbank die Sitze vorne sicherer wenn die einfach nicht geprüft sind?
Wenn ich einen Auspuff mit so einer Gefälligkeitseintragung eingetragen habe der doppelt so laut ist wie zulässig, bringt mir das auch nix in einer Kontrolle wo genau hingesehen/ -gehört wird. Nur weil es einmal im Schein steht ist es doch nicht unanfechtbar und in Stein gemeißelt.

Gab hier mal einen schönen Thread zu. Der hieß "Eingetragen heißt noch lange nicht erlaubt"
 
Gamble schrieb:
Zu den Sitzen des Bekannten: was ist Schikane daran, wenn die irgendeine halbgare Hinterhofeintragung haben, dass auffliegt und dann entsprechende Konsequenzen eintreten. Wie macht denn eine ausgetragene Rückbank die Sitze vorne sicherer wenn die einfach nicht geprüft sind?
Wenn ich einen Auspuff mit so einer Gefälligkeitseintragung eingetragen habe der doppelt so laut ist wie zulässig, bringt mir das auch nix in einer Kontrolle wo genau hingesehen/ -gehört wird. Nur weil es einmal im Schein steht ist es doch nicht unanfechtbar und in Stein gemeißelt.

Gab hier mal einen schönen Thread zu. Der hieß "Eingetragen heißt noch lange nicht erlaubt"

Deswegen hab ich ja auch noch ordnungsgemäß dazu geschrieben. Wenn ein technisch tip top ist, die geltende Verordnung erfüllt und vom Amt genehmigt (die Betriebserlaubnis wurde ja erteilt) hat da kein Polizist was dran still zu legen. Beispiel wenn ich jetzt die Pole Position Einbau, der TÜV aaS sie mir einträgt und das Amt das absegnet. Da kann kein Polizist argumentieren, dass da was nicht rechtens sei.
Falls das wirklich eine "Gefälligkeitseintragung" war, dann natürlich schon. Das hatten wir ja in dem anderen Thread schon festgestellt mit den Abgasanlagen.

Hab das ganze Wohl zu schnell gelesen :ups:

Edit: Da fällt mir nur spontan der RHD-Speedmaster ein, da sind sicher 98% der Eintragungen/EBEs Falschbeurkundungen :zensur:
 
Gamble schrieb:
Zu den Sitzen des Bekannten: was ist Schikane daran, wenn die irgendeine halbgare Hinterhofeintragung haben, dass auffliegt und dann entsprechende Konsequenzen eintreten. Wie macht denn eine ausgetragene Rückbank die Sitze vorne sicherer wenn die einfach nicht geprüft sind?
Wenn ich einen Auspuff mit so einer Gefälligkeitseintragung eingetragen habe der doppelt so laut ist wie zulässig, bringt mir das auch nix in einer Kontrolle wo genau hingesehen/ -gehört wird. Nur weil es einmal im Schein steht ist es doch nicht unanfechtbar und in Stein gemeißelt.

Gab hier mal einen schönen Thread zu. Der hieß "Eingetragen heißt noch lange nicht erlaubt"

Es geht dabei nicht um Schikane. Es geht dabei um die, unter anderem auch von Dir und ole angesprochene, Tatsache, dass mir ein Hinterhofgutachten überhaupt nichts bringt und dies durch den erwähnten Bekannten bestätigt wurde.

Wie soll ich Deinen Satz bezüglich der Rückbank verstehen?

Da die Pro 2000 nicht klappbar sind, hat der Prüfer verlangt, dass die Rückbank entfernt und ausgetragen wird, da bei einem Unfall (o. Ä.) keine Fluchtmöglichkeit für die Passagiere im Fond bestünde.

Bezüglich der Pole Positions: Entweder zu RHD Speedmaster oder auf ein(e) ABE / Teilgutachten von Recaro warten?
 
Ich hatte deinen Beitrag so verstanden, dass es dich aufregt, dass der Wagen trotz der "Eintragung" stillgelegt wurde und das obwohl die Rückbank ausgetragen war. Bei einer korrekten Eintragung dann ja durchaus nachvollziehbar aber bei einer Eintragung die so nicht möglich wäre macht eine folgerichtige Austragung der Rückbank auf Grund der fehlenden Klappbarkeit der Sitze, die Eintragung ja nicht automatisch wieder legal.
Da du das ja aber auch so oder so ähnlich meintest hatte ich deinen Beitrag wohl falsch verstanden und wir sind da beide der selben Meinung. :prost:

Falls ich es immer noch nicht richtig verstanden oder wiedergegeben habe :ups: schreib mir gerne ne PN. :)
 
Passt! Habe das ganze auch ziemlich ösig formuliert, Gamble. :)

Eingetragen wurde per Einzelabnahme anhand der FIA Nummer, die der Sparco Sitz hat. Der normale Pole Position hat meines Wissen keine FIA Nummer. Wenn man diesen Weg gehen würde, müsste man den preisgleichen Pole Position N.G. nehmen. Das Kernproblem ist allerdings, dass mir keine TÜV-Station im Großraum NRW einen FIA Sitz nach §21 einträgt. Wenn ich zu oles Kontakt fahren würde und mir der TÜV-Süd die Sitze anhand dieser Nummer eingetragen hat, was ja möglich sein müsste, könnte der TÜV-Nord diese Abnahme bei einer möglichen Kontrolle (drohende Stilllegung) widerrufen?

Langsam blicke ich da wirklich nicht mehr durch. Ein Dekra Mitarbeiter (DMSB) meinte vor einiger Zeit zu mir, dass eine Eintragung von FIA-Kram gar kein Problem ist. Der TÜV-Nord sieht das ganz anders.
 
Hört sich für mich in etwa nach dem Problem an, was wir hier in der Schweiz auch haben. Kann es nur anhand eines anderen Beispieles wiedergeben:

Für meinen RX7 wollte ich die offenen Luftfilter eintragen, wurde mir von jedem gesagt "geht nicht, ohne die Teure abgaszyklusmessung zu machen - kostenpunkt: rund 4000 franken".
Ich habe dann die diversen Strassenverkehrsämter (quasi due Zulassungsstellen, die auch die regelmässigen Kontrollen machen, also ähnlich wie TÜV) in meiner Region angeschrieben, und war total überrascht über die Reichhaltigkeit der Antworten.

Zum Glück hat dann die Stelle, die am Nahsten zu meinem Wohnort ist, sogar positiv geantwortet.

Stats:
Stva's angeschrieben: 6
Negative antwort (heisst, benötigt auch die teure Messung): 4
Positive antworten (heisst, tragen die LuFi's "nur" mit der Lärmmessung ein): 2

Ich bin dann mit der Antwort von meiner Zulassungsstelle, welche vom Leiter der Geschäftsstelle kam, und dem Lärmgutachten welches ich beim FAKT hab machen lassen zum MFK Termin gefahren, und mir wurde es eingetragen, dokumentiert gemäss Kennung der Lärmmessung, welche ich logischerweise mitführen muss.

Das Ende vom Lied: Jeder interpretiert es anders, ich hatte Glück, dass die Leute der Zulassungsstelle ganz ehrlich sagten: Gemäss Gesetz bräuchte es eine Zyklusmessung, da die veränderte Luftzuführung einen Einfluss darauf haben könnte, in der Praxis zeigt sich aber, dass NUR die Ansaugung alleine keinen EInfluss hat, entsprechend verlangen sie nur das Lärmgutachten.
 

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