LED HECKLEUCHTEN - schwarz/smoke

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... wollte man alle Gesetze kennen, hätte man jedenfalls keine Zeit mehr sie zu brechen ....

:prost: :prost:
 
Aus diesem Alter bin ich raus:
Wenn mir einer hinten rein knallt und dann behauptet, er hat meine Rücklichter nicht gesehen, dann bleibe ich auf dem Schaden sitzen - auf das habe ich keine Lust!
 
Schnabulation schrieb:
Hallo zusammen

Ich war letzte Woche an einer Messe hier in der Schweiz, an welcher die Polizei zum Thema Tuning ausgestellt hat.
Natürlich habe ich den Polizisten auf unsere Leuchten mit E-Prüfzeichen angesprochen.

Der Polizist hat mir ganz klar gesagt, dass das E-Prüfzeichen nur mit einem gültigen Prüfbericht zugelassen ist. Dieser Prüfbericht hat der Hersteller der Leuchten und er muss stets mitgeführt werden. Denn sonst könnte der Hersteller ja irgendeine E-Nummer in die Leuchten einarbeiten, ohne dass die Polizei dies prüfen kann.
Also gemäss Polizei muss ich den Prüfbericht mitführen, ansonsten habe ich keine Chance mit den Leuchten.

Ich habe den Verkäufer auf eBay bereits angeschrieben und er hat gesagt, dass er keinen Prüfbericht hat und auch sein Lieferant hat keinen.
Wie steht ihr dazu? Ist schon einer mit den Leuchten in eine Kontrolle gekommen?

War zwar damals mit meinen Fiesta wo ich auch Schwarze Rückleuchten hatte auch lediglich mit dem E drauf aber dass hatte den Herren der Polizei vollkommen gereicht von daher :prost:
 
MagneticRS schrieb:
Schnabulation schrieb:
Hallo zusammen

Ich war letzte Woche an einer Messe hier in der Schweiz, an welcher die Polizei zum Thema Tuning ausgestellt hat.
Natürlich habe ich den Polizisten auf unsere Leuchten mit E-Prüfzeichen angesprochen.

Der Polizist hat mir ganz klar gesagt, dass das E-Prüfzeichen nur mit einem gültigen Prüfbericht zugelassen ist. Dieser Prüfbericht hat der Hersteller der Leuchten und er muss stets mitgeführt werden. Denn sonst könnte der Hersteller ja irgendeine E-Nummer in die Leuchten einarbeiten, ohne dass die Polizei dies prüfen kann.
Also gemäss Polizei muss ich den Prüfbericht mitführen, ansonsten habe ich keine Chance mit den Leuchten.

Ich habe den Verkäufer auf eBay bereits angeschrieben und er hat gesagt, dass er keinen Prüfbericht hat und auch sein Lieferant hat keinen.
Wie steht ihr dazu? Ist schon einer mit den Leuchten in eine Kontrolle gekommen?

War zwar damals mit meinen Fiesta wo ich auch Schwarze Rückleuchten hatte auch lediglich mit dem E drauf aber dass hatte den Herren der Polizei vollkommen gereicht von daher :prost:


Antwort von Quantitec selbst:
"Hallo.
Bei ECE Prüfzeichen benötigt man keine Dokumente mehr. Da das Zeichen mit der Prüfnummer eingeprägt ist, kann dies zentral abgerufen werden, sollten sich dazu Fragen ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
O. Wojahn
"
 
Genau so kenne ich das auch, sonst müsste man ja für alles was am Auto ist und ne E-Nummer hat die Dokus mitführen.
 
Da wäre ich auch gespannt wo für die ab Werk getönten Scheiben, die auch eine E-Nr. besitzen, beim
Kauf die Prüfbescheinigung mitgeliefert wird.
 
Gibt aber auch Hersteller die sowas beilegen, bei In.Pro war z.B. immer das Gutachten dabei.
Wobei das die Einzigen sind die ich kenne die das mal gemacht haben ^^

Fakt ist die E Nummer reicht, man muss nichts mitführen.
 
Auch wenn es noch so vielen Aussagen gibt, das es nicht notwendig ist Unterlagen zu den Lampen mit sich zu führen.
Würde ich mich persönlich damit wohler fühlen, zuwissen dass das ganze Hand und Fuß hat.
Daher nochmal, hat das einer bzw weiß wo ich das nach schlagen kann. Mann will ja im Fall der Fälle net blöd darstehen.

Wie gesagt ich will nicht wieder eine diskusion über Sinn oder Unsinn lostreten.


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xKawa schrieb:
Auch wenn es noch so vielen Aussagen gibt, das es nicht notwendig ist Unterlagen zu den Lampen mit sich zu führen.
Würde ich mich persönlich damit wohler fühlen, zuwissen dass das ganze Hand und Fuß hat.
Daher nochmal, hat das einer bzw weiß wo ich das nach schlagen kann. Mann will ja im Fall der Fälle net blöd darstehen.

Wie gesagt ich will nicht wieder eine diskusion über Sinn oder Unsinn lostreten.


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Die eingravierte E Prüfnummer kann jeder TÜV Sachverständige abfragen. So zumindest die Aussage vom Hersteller Quantitec!
 
xKawa schrieb:
Auch wenn es noch so vielen Aussagen gibt, das es nicht notwendig ist Unterlagen zu den Lampen mit sich zu führen.
Würde ich mich persönlich damit wohler fühlen, zuwissen dass das ganze Hand und Fuß hat.
Daher nochmal, hat das einer bzw weiß wo ich das nach schlagen kann. Mann will ja im Fall der Fälle net blöd darstehen.

Wie gesagt ich will nicht wieder eine diskusion über Sinn oder Unsinn lostreten.


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Dieses Gutachten wirst du lange suchen können, wir wissen doch eigentlich alle, dass nur halb so dunkle Leuchten wie unsere Quantitec wahrscheinlich nie auf dem legalen Weg ne E-Nummer bekommen hätten. Die Leuchten wurden irgendwo mit nem E-Prüfzeichen gesegnet und eingeführt, ohne dass je irgend ne hier zuständige Prüfinstitution drübergeschaut hätte.
Jetzt werden sie hier nach dem Motto "E Zeichen drauf, macht euch keine Sorgen, so lang es drauf ist fragt keiner nach" verkauft.
Die Aussage das ein Nachweis mitgeführt werden muss ist nicht richtig, bestehen aber Zweifel daran, dass sie den Normvorgaben für Beleuchtungen am KFZ nicht entsprechen, dann musst du im Zweifelsfall einen Prüfnachweis zu den Scheinwerfern erbringen. Wenn nun eine offizielle Zuteilung des E-Prüfzeichens auf dem legalen Weg erfolgt ist, dann gibt es auch ein solches Gutachten, welches du dann vom Hersteller anfordern kannst.
Geh einfach so wie es vom Hersteller gedacht ist davon aus, das 90 % der Ordnungshüter keine Ahnung davon haben, dass es auch E-Zeichen geben kann, welche vielleicht nicht Regelkonform sind und hoffe einfach das keiner ne Bescheinigung von dir will oder dein Fahrzeug vorläufig aus dem Verkehr zieht.
 
Ich geh auch nicht davon aus das irgend was im Falle einer Kontrolle passiert und zur Not muss man halt en paar Euro in die Hand nehmen und die Strafe zahlen.

Mir geht es hier bei eher um den Versicherungsschutz.
Denn wenn ich z.b. bedenke das das System welches die Notbremsung im Fall der Fälle übernimmt (Gerade keine Ahnung wie das heißt) dies aber bei getönten rücklichtern aussteigen kann oder der auffahrende meine bremserei nicht sieht und mir so rein fährt. Weiß ich genau was passiert wenn das E zeichen nicht korrekt ist.
Den das ist mir genau so schon passiert. Nur das ich so einem rein gefahren bin.
Und das ging bis vor Gericht und hat sich ewig hingezogen bis mein Schaden dann bezahlt wurde. Und dann die Schuld von mir zu ihm gewandert ist.
Dem seine Lampen waren so dunkel das man weder Blinker noch bremslicht bei Tag gesehen hat.

Das möchte ich einfach vermeiden. Das ich am Ende Schuld bin weil mir ein drängel dann hinten auffährt.

Naja wenn es nix gibt wird es wohl bei Standard bleiben bis mir was anderes mitbekomme.

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Hab die schwarzen/smoke Rückleuchten drin

Es war nass auf der Straße und es hat geregnet, sodass die Autos dieses Srühwassernebel hochschleudern.

Auf jeden Fall hat mich mein hinter mir fahrender Kumpel angerufen, ob ich denn irgendetwas mit meinen Rückleuchten gemacht hätte,
da sie so gut wie unsichtbar wären. Andere Autos waren noch sehr gut sichtbar (ca. 200m)

Er meinte ich solle doch mal bitte meine Nebelschlussleuchte einschalten, da er mich sonst nicht vor mit fahren sieht außer wenn ich bremse.

Leider konnte ich mir das selbst noch nicht anschauen, klingt aber nicht gut :(

Selbes Phänomen konnte ich aber auch bei den neuen Modellen von Mercedes beobachten, die haben als Rückleuchten nur einen ganz dünnen LED Streifen, sieht so und bei Nacht super aus,
bei Regen und Nässe auf der AB dann aber unsichtbar und ich fands auch teilweise gefährlich, da bei Regen die Menschen oft mit noch niedrigeren Geschwindigkeiten ohne zu schauen auf die
linke Spur wechseln nach dem Motto bei Regen fährt eh keiner schneller als 130..




Also was ich damit sagen wollte: Bei stärkerem Regen sind die Leuchten echt schwach bzw. zu stark getönt. Ich werde nun vorerst immer wenn die Autos vor mir deutliche "Nebelspuren" hinterlassen meine Nebelschlussleuchte anschalten!
 
Ruzzeler schrieb:
...
Also was ich damit sagen wollte: Bei stärkerem Regen sind die Leuchten echt schwach bzw. zu stark getönt. Ich werde nun vorerst immer wenn die Autos vor mir deutliche "Nebelspuren" hinterlassen meine Nebelschlussleuchte anschalten!


und dann mit max 50 km/h über die autobahn zuckeln und hoffen das gesehen wirst, aber auch nur wenn sicht unter 50m :kotz:

dann lieber die Lampen raus und gesehen werden. Und wenn dir dann einer reinfährt bekommst noch mindestens teilschuld mit den leuchten, super aussichten für den Winter 2017 :selbstmord:
also für den Sommer Hui und den Winter Pfui :zensur:
 
Servus,

hab meine heute bekommen. RS dauert noch 31 Tage...

Beunruhigt mich gerade was ich da lese :confusednew:

Hat zufällig jemand ein Foto vom E Kennzeichen oder kann mir sagen wo das sein soll?
Habs nicht gefunden...

ECE steht zwar drauf, aber konform sieht lt. Dr. Google und Prof. Wiki anders aus. Vielleicht ist es ja noch irgendwo anders versteckt...?

Kann mir schon vorstellen, dass das mit dem E Kennzeichen nur ein Fake ist um zu verkaufen und/oder der Händler keine Ahnung hat was er da von Hinterasien einkauft...

CE stanzt auch jede Hinterhofmanufaktur drauf, Ohne die geringste Ahnung zu haben, was das überhaupt ist :irre:
 
Warum teilschuld? Das sind zugalassene Leuchten. Alles andere brauch den Endkunden nicht interessieren, seit wann ist denn der Endkunde in der Lage die Legalität bzw. die Echtheit der Ece zu überprüfen?
 
Sehe ich genauso wie Yoshi. Bei Ebay wird ja auch extra mit dem E-Prüfzeichen geworben ("der Artikel besitzt ein E-Prüfzeichen und ist somit im Straßenverkehr eintragungsfrei zugelassen"), also gehe ich als Endverbraucher auch erstmal davon aus, dass die Leuchte alle Anforderungen an das Prüfzeichen erfüllt. Sollte sich herausstellen, dass das nicht der Fall ist und das E-Prüfzeichen nicht legal erworben wurde, muss im Zweifel (bzw. einem Unfall) derjenige für die Folgen haften, der es in Verkehr gebracht hat. Es ist ja nicht so, als hätte man seine originalen Leuchten mit E-Prüfzeichen schwarz getönt, dann wäre das natürlich was anderes.
 
Für mich ist die Diskussion müßig, das E-Prüfzeichen ist ja für den Verbraucher, wie soll dieser das prüfen. Falls dieses Prüfzeichen nicht legal auf diesen Leuchten ist, dann ist wohl der Verkäufer/Hersteller hier in Regress zu nehmen, und nicht der Käufer.

Notfalls muss ich oder die Versicherung dann hier handeln.
 
Tom_RS3500 schrieb:
Sehe ich genauso wie Yoshi. Bei Ebay wird ja auch extra mit dem E-Prüfzeichen geworben ("der Artikel besitzt ein E-Prüfzeichen und ist somit im Straßenverkehr eintragungsfrei zugelassen"), also gehe ich als Endverbraucher auch erstmal davon aus, dass die Leuchte alle Anforderungen an das Prüfzeichen erfüllt. Sollte sich herausstellen, dass das nicht der Fall ist und das E-Prüfzeichen nicht legal erworben wurde, muss im Zweifel (bzw. einem Unfall) derjenige für die Folgen haften, der es in Verkehr gebracht hat. Es ist ja nicht so, als hätte man seine originalen Leuchten mit E-Prüfzeichen schwarz getönt, dann wäre das natürlich was anderes.

Das wird Deine Versicherung anders sehen. Wenn Du etwas in Deinem Fahrzeug verbaut hast, das nicht zugelassen ist, bist erst mal Du dafür verantwortlich. Und wenn es zu einem Schaden kommt, werden die sich an Dich wenden und sich ihr Geld wegen Vertragsverletzung zurückholen.

Du kannst dann natürlich Deinerseits den Händler verklagen, wenn er Dich getäuscht hat. Aber ob das von Erfolg gekrönt ist, wage ich zu bezweifeln :
 

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